Sittenwidrig und unmöglich: „Hellseher“ muss Honorar von 13.000 Euro zurückzahlen

(Lesedauer ca. 2 Minuten)

Leider ist gewerblicher Nonsens im Zusammenhang mit dem angeblichen Gebrauch übernatürlicher beziehungsweise magischer Kräfte und Fähigkeiten keineswegs immer sittenwidrig, wucherisch oder betrügerisch – wie wir hier erklärt haben.

Diesmal aber schon:

https://www.jura.cc/rechtstipps/telepathische-partnerrueckfuehrung-lg-duesseldorf-erklaert-vertrag-fuer-sittenwidrig/

Ein „Hellseher“ in Düsseldorf muss einer Klientin 13.000 Euro zurückzahlen, weil sich die Zusicherung einer „telepathischen Partnerrückführung“ als leeres Versprechen erwies. Das vermeintliche Zurückbringen eines Ex-Partners durch energetisch-übernatürliche Kräfte sei im konkreten Fall sittenwidrig, urteilte das Landgericht Düsseldorf, weil der Beklagte

… die Leichtgläubigkeit und die emotional vulnerable Stellung der Klägerin im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (er)kannte und bewusst ausnutzte, um sich zu bereichern.

Solche Urteile sind, wie gesagt, mitnichten selbstverständlich.

Auch das LG Düsseldorf führt in seiner Begründung aus, dass es sich bei dem Versprechen, den Ex-Partner durch den Einsatz telepathischer Kräfte zurückzubringen, zwar von vornherein um eine objektiv unmögliche Leistung handelt.

Aber:

Wenn der Klientel das klar ist, und sie aus einer „inneren Überzeugung, einem dahingehenden Glauben oder einer irrationalen Haltung“ heraus trotzdem bezahlt, ist das Geld im Eimer. Im vorliegenden Fall jedoch sah die Kammer gewisse Umstände, die „über die objektive Unmöglichkeit hinaus die Sittenwidrigkeit begründen“.

Nämlich:

  • die emotional vulnerable Lage der verlassenen, alleinerziehenden Klägerin
  • das auffällige Missverhältnis zwischen dem verlangten Honorar und der versprochenen Leistung

„Dabei räumte das Gericht ein, dass es schon schwierig sei, einen angemessenen Preis für eine Leistung zu finden, die gar nicht durchführbar sei“, erläutert die juristische Fachdatenbank Beck-Online:

Jedenfalls bei einer fünfstelligen Summe sei aber Schluss, befand man.

Eine Anwalt-Webseite sieht in dem Urteil „ein deutliches Warnsignal an Anbieter von Hellseherei, Partnerrückführungen, Wunderheilungen und ähnlichen esoterischen Diensten“:

Skrupellosen Anbietern droht am Ende ein böses Erwachen.

Leider noch viel zu selten.

Zum Weiterlesen:

Titelfoto: Freepik

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