Am 1. Juni besuchte die Skeptix-Regionalgruppe Augsburg eine Aufführung der spendenfinanzierten Dokumentation „Blinder Fleck“ zum Thema „rituelle Gewalt“. Im Folgenden geben wir ein gemeinsames Danach-Gespräch mit der angehenden Psychologin Jasmina Eifert3 über den Film wieder.
Zusammengefasst:
- Zu einer Klärung, was „rituelle Gewalt“ ist, trägt „Blinder Fleck“ praktisch nichts bei. Anscheinend subsummiert der Film bekannte und erforschte Manipulationsstrategien von Missbrauchstäter:innen z.B. zur Selbstrechtfertigung und Geheimnissicherung unter dem aufmerksamkeitserregenden Begriff „rituelle Gewalt“. Warum man für Altbekanntes einen unpassenden neuen Begriff einführt, bleibt unklar.
- Auch sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch in Sekten ist keine „rituelle Gewalt“ – die Täter:innen haben in aller Regel keinen (echten oder vorgeschobenen) „ideologischen Hintergrund“, sondern wenden die gleichen Geheimnissicherungsstrategien an wie Täter:innen in anderen Kontexten.
- Ausgewiesene Kritiker:innen der Rituelle Gewalt-Mind Control-Verschwörungstheorie (RG-MC) kommen nicht zu Wort – gleichwohl hält die Regisseurin Liz Wieskerstrauch ihre Doku „im journalistischen Sinn“ für „ausgewogen“. Tatsächlich aber werden die wenigen kritischen Passagen (von Axel Petermann und partiell der Anwältin Ellen Engel) stets direkt mit „Betroffenen“-Aussagen kontrastiert und dadurch als irrelevant oder uninformiert geframt.
- Die Position der RG-MC-Kritiker:innen und ihre Argumente werden grob falsch dargestellt.
- Die Dissoziative Identitätsstörung (DIS), laut Pressetext die „Aufspaltung der Identität zu Multiplen Persönlichkeiten“, wird als eine Art Universalerklärung für alle Kritikpunkte an der Rituelle Gewalt-Mind Control-Verschwörungstheorie eingebracht, aber fachlich völlig unzureichend wiedergegeben und die Forschungslage selektiv ignoriert.
- Der Film erbringt keine Belege für die Existenz dessen, was er implizit behauptet.

Skeptix: Ist Ihnen in den 80 Filmminuten klar geworden, was „rituelle Gewalt“ eigentlich sein soll?
Eifert: Leider überhaupt nicht.
Im Film werden als Beispiele für rituelle Gewalt durchgängig allgemeine Schilderungen von Kindesmissbrauch inklusive der Herstellung von Kindesmissbrauchsdarstellungen1 sowie sich wiederholende Straftaten (hauptsächlich an Kindern) genannt. Auch laut der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW) definiert der Film „den Begriff ‚ritualisiert‘ als einen chronischen, sich also regelmäßig wiederholenden Vorgang“.
Mir ist dadurch nicht klar, was ritualisierte/rituelle Gewalt (die Begriffe werden im Film meiner Ansicht nach gleichgesetzt, auch wenn die Regisseurin hier im Blog etwas anderes behauptet) von „regulärem“ sich wiederholendem sexuellem Missbrauch beziehungsweise organisierter sexualisierter Gewalt abgrenzen soll. Vor allem innerfamiliärer Kindesmissbrauch findet ja sehr häufig wiederholt und über einen längeren Zeitraum statt (Bange & Körner, 2002).
Was ist eigentlich keine „rituelle Gewalt“?
Wenn beispielsweise ein Vater seine Tochter wiederholt missbraucht, ist das auch rituelle/ritualisierte Gewalt? Was ist dann keine rituelle/ritualisierte Gewalt? Die Bildung einer Unterkategorie ist ja nur dann sinnvoll, wenn nicht alles aus der übergeordneten Kategorie dazu zählt – sonst kann man sich diese Unterteilung auch sparen.
Ich erinnere mich an eine konkrete Aussage im Film, wo behauptet wird, es handele sich um ein Ritual im Sinne von ritueller Gewalt, wenn Missbrauch in einem Raum mit einem Bett und verschiedenen Gegenständen geplant durchgeführt wird. Auch das verstehe ich nicht. So stumpf das jetzt vielleicht klingen mag: Delikte können ja nicht im „Nichts“, begangen werden, sondern müssen halt in irgendeinem Raum stattfinden.
Es scheint, dass die Szene, die Frau Wieskerstrauch mit ihrem Film bedient, den Begriff „rituelle Gewalt“ mit seinen impliziten Assoziationen braucht, um eine besonders monströse, scheinbar verborgene Gewaltkategorie zu schaffen – wohl nicht zuletzt, um damit Aufmerksamkeit zu generieren. Man fragt sich, ob die Filmemacherin die Spendensumme für „Blinder Fleck“ auch dann zusammenbekommen hätte, wenn es um „normale“ sexualisierte Gewalt gegangen wäre?
Zudem beklagte Frau Wieskerstrauch in verschiedenen Interviews, und auch beim Publikumsgespräch in Augsburg, dass es den Begriff „rituelle Gewalt“ im Strafgesetzbuch nicht gibt – deshalb werde „da nicht so ermittelt“.
Auch das ist unverständlich, denn natürlich wären die behaupteten Taten in diesem Zusammenhang, wie Entführung, sexueller Missbrauch, schwere Körperverletzung bis hin zum Mord, strafbar und würden auch in ihrem Kontext dokumentiert werden. Darauf haben zum Beispiel die Kriminologin Petra Hasselmann und die Rechtspsychologin Susanna Niehaus hingewiesen.
Auffallend ist, dass umstrittene Begriffe wie „Mind Control“ im Film nicht vorkommen, sondern von „Konditionierung“ oder „Erziehung“ gesprochen wird. Das scheint aber etwas ganz anderes zu sein, als die behauptete gezielte Aufspaltung der Opfer in mehrere Persönlichkeiten durch eine absichtsvoll erzeugte dissoziative Identitätsstörung (DIS). Welche Täterstrategien im Bereich des sexuellen Missbrauchs sind denn überhaupt realistisch?
Kindesmissbrauch „passiert“ ja nie zufällig, Täter:innen nutzen aktiv vulnerable Faktoren bei einem ausgewählten Opfer und dessen Umfeld – es handelt sich demnach generell häufig um ein wiederkehrendes Muster (Gründer & Stemmer-Lück, 2013; Heiliger, 2002; Sabas, 2022). Und das gilt für Kindesmissbrauch im Allgemeinen, nicht nur, wenn man eine Gewaltform als „rituell“ abstempelt.
Zunächst müssen Täter:innen motiviert sein, Übergriffe zu begehen. Gewisse Hemmschwellen, wie die Angst vor strafrechtlicher Verfolgung oder soziale Tabus, müssen überwunden werden (Gründer & Stemmer-Lück, 2013). Anschließend suchen sich Täter:innen häufig gezielt emotional geschwächte Kinder: Kinder, welche bereits Gewalt erleben mussten oder anderweitig vulnerabel für Missbrauch sind (Heiliger, 2002).
Gerade diese Kinder benötigen viel Nähe und Zuwendung, was von Täter:innen als Annäherungsstrategie genutzt wird. Täter:innen sind übrigens allgemein besonders erfolgreich, wenn die Manipulator:innen als sozial angesehene oder als Vertrauenspersonen betrachtet werden (Heiliger, 2002). Nicht selten üben Täter:innen deswegen auch strategisch einen Beruf mit viel Kontakt zu (bedürftigen) Kindern aus und lassen sich beispielsweise zu pädagogischen Fachkräften ausbilden (Gründer & Stemmer-Lück, 2013) oder suchen sich gezielt Partner:innen, die Kinder aus vergangenen Beziehungen haben.
Schrittweise Annäherung an das Opfer
Die Annäherung an Opfer erfolgt schrittweise: Zunächst gewinnen Täter:innen das Vertrauen der Kinder, indem sie sich ihnen besonders intensiv zuwenden und dadurch deren Selbstwert stärken (Grooming-Prozess, Sabas, 2022). Das „ausgewählte‘“ Kind wird häufig von den Täter:innen in eine Sonderposition gebracht und von anderen Kindern isoliert, die Täter:innen werden so oftmals zum Mittelpunkt im Leben des Kindes (Gründer & Stemmer-Lück, 2013).
Anschließend kommt es häufig zu einer Normalisierung „unabsichtlicher“ Berührungen im Intimbereich oder dem erzwungenen gemeinsamen Konsum von Pornografie (Sabas, 2022). Dabei werden gezielt die Grenzen der Opfer verschoben und deren Widerstandskraft getestet. Ich möchte anmerken, dass dies bereits eindeutig zu sexuellem Missbrauch zählt.
Wenn es zu weiteren, schwerwiegenderen Übergriffen kommt, planen Täter:innen die Tatumstände wie Ort und Uhrzeit häufig sehr genau und nutzen dabei Umweltbedingungen wie z.B. dunkle, abgelegene Ecken in Institutionen wie Sportvereinen (Sabas, 2022). Wenn die Täter:innen Verwandte sind, suchen diese zum Beispiel gezielt Wochenenden, bei denen sie mit den Kindern allein sind. Diese ganzen Muster werden in der Wissenschaft auch als Tatbegehungsstrategien bezeichnet.
Geheimnissicherungsstrategien
Nach den Taten versuchen die Täter:innen meist, ihre Opfer zum Schweigen zu manipulieren (Geheimnissicherungsstrategien, Gründer & Stemmer-Lück, 2013). Zum einen wird die Wahrnehmung der Opfer gezielt vernebelt (Täter:innen geben beispielsweise den Opfern die Schuld à Täter-Opfer-Umkehr), außerdem werden diese teils auch körperlich bedroht oder emotional erpresst (zum Beispiel „Wenn du das wem erzählst, darfst du an dieser Ballettschule nicht mehr tanzen“ oder „Ich tue deiner Mama weh, wenn du mich verrätst“).
Häufig belohnen Täter:innen ihre Opfer fürs „Mitmachen“ mit materiellen Geschenken wie Süßigkeiten oder unternehmen viel gemeinsam, wodurch eine extreme Ambivalenz in den Opfern entstehen kann. Viele Opfer (unabhängig ob Kinder oder Erwachsene) berichten im Nachhinein von Gedanken wie „Warum sollte eine eigentlich so nette Person wie Lehrerin X/ Partner Y etwas so Schlimmes tun? Bin ich vielleicht schuld daran?“. Daneben wird auch das Umfeld massiv manipuliert – häufig stellen sich die Täter:innen als besonders hilfsbereit, engagiert und (kinder-)freundlich dar (Heiliger, 2002).
Die Folge: Täter:innen sind bei Erwachsenen (und Kindern) beliebt und den Opfern wird bei einer Aufdeckung der Taten seltener geglaubt, da die Tatvorwürfe nicht in das Bild der liebevollen Kollegin X oder dem fürsorglichen Onkel Z passen.
Zuletzt sind die Rechtfertigungsstrategien/Neutralisierungstechniken von besonderer Bedeutung – hierbei nutzen Täter:innen Pseudo-Begründungen für ihre Straftaten, um diese vor sich selbst zu rechtfertigen (Gründer & Stemmer-Lück, 2013). Zwei Beispiele dafür sind Täter-Opfer-Umkehr (à z.B.: „Das Kind hat mich verführt.“) oder Aussagen wie „Gott will das so“ (vor allem im Kontext von geistlichem Missbrauch).
Manipulationsstrategien sind keine „rituelle Gewalt“
Lange Rede kurzer Sinn: Missbrauch hat generell sehr viel mit bestimmten Strategien zu tun, vor allem wenn es sich um wiederkehrende Übergriffe handelt. Aber nichts davon ist „Mind control“, „gezielte Aufspaltung“ oder ähnliches, sondern es handelt sich, auch bei den Beispielen in „Blinder Fleck“, um manipulative Strategien von Täter:innen, die in der Wissenschaft schon lange bekannt sind.
Viele dieser Strategien werden in der Doku als generellen Beweis für „rituelle Gewalt“ dargestellt – obwohl damit ja nur Kindesmissbrauch im Allgemeinen beschrieben wird. Eine Person in der Dokumentation berichtet beispielsweise davon, dass ein Täter ihr gedroht habe, ihren Hund zu töten, wenn sie von den Delikten erzählen würde – das ist keine rituelle Gewalt, sondern etwas, das sämtliche Täter:innen als Geheimnissicherungsstrategie nutzen.
Eine andere Person bringt auch „Satanismus“ mit hinein – bei einigen Übergriffen hätten die Beschuldigten Kutten getragen und Satanismus als Begründung für ihre Straftaten geäußert. Dabei sagt die Person sogar selbst, dass die Satanismus-Thematik von Täter:innen maximal als Ausrede und Rechtfertigung vor sich selbst genutzt werde und keinen wirklichen ideologischen Hintergrund habe.
Ihre Schilderung würde psychologisch betrachtet zu den Rechtfertigungsstrategien zählen und stellt mitnichten eine Definition von „ritueller Gewalt“ dar, wie Frau Wieskerstrauch und auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmisssbrauchs behaupten. Oder zu den Geheimnissicherungsstrategien, wenn zum Beispiel Täter:innen zur Einschüchterung der Opfer vorgeben würden, zu einem satanischen Kult zu gehören.
Die Regisseurin Liz Wieskerstrauch scheint sich als DIS-Expertin zu sehen. Sogar Laien fällt aber auf, dass an einer Stelle des Films die dissoziative Identitätsstörung mit „dissoziativer Amnesie“ verwechselt wird. Wie sehen Sie die wissenschaftliche Fundiertheit des Films?
Ich finde es zwar positiv, dass auch kritische Expertenstimmen, wie etwa Axel Petermann, zu Wort kommen, aber größtenteils empfinde ich den Film als unwissenschaftlich.
Ein Merkmal von Wissenschaftlichkeit ist ja die Überprüfbarkeit. Aber in „Blinder Fleck“ werden die Namen der selbst ernannten Expert:innen2 zwar einmalig genannt, aber a) im gesamten Film nie schriftlich eingeblendet, b) nicht wiederholt und c) auch erst genannt, nachdem von ihnen jeweils schon mehrere Wortbeiträge kamen. Das macht es natürlich schwer, deren Qualifikationen zu überprüfen.
Zudem wird immer wieder auf irgendwelche angeblich vorhandenen Studienlagen hingewiesen, ungefähr so: „In der Gedächtnisforschung weiß man XY“. Es wird kein einziges Mal ein konkreter Fachartikel zitiert, weder mündlich noch als Einblendung im Bild. Auch schwierig zu überprüfen und nicht sonderlich seriös wirkend.
Was bereits in Ihrer Frage angedeutet wird, ist auch ein Kritikpunkt meinerseits. Die Dokumentation soll ja vor allem an die nicht-fachbezogene Öffentlichkeit gerichtet sein, zumindest hatte ich diesen Eindruck. Da wäre es wichtig gewesen, zu erklären, was eine dissoziative Identitätsstörung überhaupt ist – mit einer kurzen Auflistung von Diagnosekriterien, Prävalenzzahlen und ähnlichem.
Das Störungsbild hätte auch deutlich klarer von Dissoziationen als Symptom anderer psychischer Störungen oder den dissoziativen Störungen im Allgemeinen (wie der dissoziativen Amnesie) abgegrenzt werden müssen.
Was sind dissoziative Störungen?
Bei einer Dissoziation sind bestimmte Bewusstseinszustände wie Gedanken, Gefühlen oder Erinnerungen kurzzeitig voneinander abgespalten. Das kann relativ normal sein oder pathologisch. Jeder Mensch hat eine unterschiedlich ausgeprägte Dissoziationsneigung. Einige Leute fahren mit dem Bus durch die Gegend, kriegen einen Tunnelblick und können sich dann an die letzten fünf bis zehn Minuten nicht mehr erinnern. In nicht-pathologischen Fällen kann man diese Abspaltung einfach unterbrechen: Wenn jemand unseren Namen ruft oder uns antippt, sind wir wieder hellwach.
Es gibt aber eben auch Dissoziationen als Symptom bei psychischen Störungen wie bei der Borderline-Persönlichkeitsstörung, die ein pathologisches Ausmaß annehmen und Betroffene im Alltag behindern. Bei den dissoziativen Störungen nach ICD-11 handelt es sich hingegen um eine Gruppe von eigenständigen psychischen Störungen mit einer klinisch relevanten und nicht mehr integrierbaren Abspaltung von Bewusstseinszuständen, welche partiell oder vollständig sowie von unterschiedlicher Dauer sein können (BfArM, n.d.).
Diese Abspaltung ist so stark, dass Betroffene in ihrem Alltag sowie ihrer generellen Lebensqualität stark beeinträchtigt sind und beispielsweise unter Episoden von Gedächtnislücken leiden (= dissoziative Amnesie). Die wohl bekannteste dissoziative Störung ist die (in der Dokumentation häufig erwähnte) dissoziative Identitätsstörung, ehemals „multiple Persönlichkeitsstörung“, welche sich durch mehrere Persönlichkeitszustände in einer Person auszeichnet.
Betroffene spüren immer wieder einen Wechsel der präsenten Persönlichkeitszustände mit jeweils eigenen Erlebens-, Wahrnehmungs- und Vorstellungsmustern, welche zu Veränderungen in Empfinden, Wahrnehmung, Affekt, Kognition und Verhalten führen. Dabei kann es auch zu Amnesien kommen. Es wäre meines Erachtens schon wichtig gewesen, das auch im Film einmal kurz für Laien zu erklären. Und dann natürlich die verschiedenen Begriffe klar voneinander zu trennen. Wer sich einen Überblick über die verschiedenen dissoziativen Störungen verschaffen möchte, dem empfehle ich zum Beispiel Fiedler, 2013.
Körperreaktionen belegen keine „Wahrheit“
Ebenfalls unwissenschaftlich: Eine als Expertin dargestellte Person nennt als ihren persönlichen Beweis für die Wahrhaftigkeit von Missbrauchsschilderungen die Körpersprache. Ganz allgemein gilt: Die Körpersprache ist zur Überprüfung des Wahrheitsgehaltes von Aussagen nicht geeignet (May et al., 2022).
Trotzdem gibt es die weit verbreitete, aber unwissenschaftliche Annahme, dass Unterschiede zwischen täuschenden und wahr aussagenden Personen existieren würden, welche anhand nonverbaler, paraverbaler und verbaler Indikatoren sichtbar sein sollen. Metaanalysen zeigen das Gegenteil: Methoden wie NLP, Mikroexpression oder ähnliches konnten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten (May et al., 2022).
Theorien zu Täter:innenstrategien sind absolut basic, wenn man sich mit sexualisierter Gewalt wissenschaftlich auseinandersetzt. Auch andere Themen wie Glaubhaftigkeitsgutachten oder korrekte Gesprächstechniken sind einigermaßen einfach zu verstehen – vor allem wenn man ja seit Jahren mit Opfern arbeitet. Ich bin der Ansicht, dass man von der Dokumentation selbst und den mutmaßlichen Expert:innen darin wohl erwarten kann, über genug fachspezifisches Wissen zum Thema Missbrauch zu verfügen.
Sehen Sie die Haltung der Kritiker des Rituelle Gewalt-Mind Control-Narrativs – also auch Ihre eigene – in dem Film korrekt dargestellt?
Eher nicht.
Es werden zahlreiche Beispiele von (Kindes-)Missbrauch genannt – wie ein Vater, der sein Kind einige Jahre lang missbraucht und Bildmaterial davon angefertigt hatte – und dann wird irgendwann behauptet, dass „wir“ Kritiker:innen die Möglichkeit derartiger Straftaten leugnen würden.
Niemand bezweifelt, dass es Formen von Missbrauch gibt, bei denen die Opfer Missbrauch wiederholt über einen längeren Zeitraum und/oder innerhalb einer organisierten Struktur mit mehreren Beteiligten (wie bei Missbrauch innerhalb von Sekten oder dem Austausch von Kindesmissbrauchsdarstellungen) erleben. Es leugnet auch niemand, dass Täter:innen in der Lage sind, Übergriffe zu planen und wiederkehrende Strategien zur Begehung von Sexualdelikten anzuwenden.
Was aber kritisiert wird, ist das Konstrukt um Täter:innengruppen, die angeblich weltweit als Team agieren, dabei gezielt mehrfache Persönlichkeitsabspaltungen an ihren Opfern vornehmen und seit Jahrzehnten Babys, Frauen und Kinder „satanisch opfern“.
Dafür wurden nie objektiven Beweise gefunden – angeblich weil diese Täter:innen so übermächtig, intelligent und organisiert seien oder weil alle maßgeblichen Politiker:innen, Richter:innen oder Polizeibeamte die Beweise aus Eigeninteresse unterdrücken würden. Das sind zwei völlig unterschiedliche Aspekte: Das eine ist organisierte Gewalt beziehungsweise generell sich wiederholender Missbrauch, das andere eine klare Verschwörungstheorie. Zudem wird behauptet, dass wir allen Traumatherapeut:innen ein absichtliches Erzeugen von Falsch-Erinnerungen bei Klient:innen unterstellen. Das hat aber, soweit ich weiß, niemand getan.
Kritiker betreiben keine pauschale Therapeut:innenschelte
Der eigentliche Vorwurf unsererseits: Einige Therapeut:innen erzeugen beispielsweise durch versehentliche Suggestivfragen unabsichtlich Scheinerinnerungen. Dieser Vorwurf ist nichts Neues und zum Beispiel in der allgemeinen Gedächtnisforschung, der Forschung zur Zeug:innenbefragung oder bei der Befragung von Tatverdächtigen schon lange ein Thema. Auch dort spricht niemand von einem absichtlichen „Einpflanzen“ von Erinnerungen – es wird lediglich vor unprofessionellen Fragetechniken (wie Suggestion) oder unnötigen Mehrfachbefragungen durch Laien gewarnt.
Außerdem gilt diese Kritik nicht nur Traumatherapeut:innen (die meiner Ansicht nach im Film als Opfer geframt werden), sondern auch Polizist:innen, Anwält:innen, Eltern, Lehrkräften etc. Also allen, die viel Kontakt mit Kindern haben und im Falle eines Missbrauchsverdachts Ansprechpersonen sind. Eine genauere Erklärung zur Problematik von Mehrfachbefragungen und (versehentlicher) Suggestion bieten beispielsweise Staller et al. (2023).
Kritisch muss man allerdings anmerken, dass es Therapeuten gibt, die es explizit als ihre Aufgabe ansehen, bei ihren Patient:innen „Erinnerungen“ an traumatische Erlebnisse wiederherzustellen (Schemmel et al., 2024). Die Rechtspsychologin Susanne Niehaus warnt daher vor einer „Marginalisierung des gravierenden Problems iatrogener Scheinerinnerungen“ und plädiert für einen „echten Fachaustausch zwischen Kliniker:innen und Forensiker:innen“ (Niehaus & Sonnicksen, 2025).
In der Doku wird ferner behauptet, dass RG-MC-Kritiker:innen die Existenz der DIS vollständig leugnen würden. Auch das stimmt so nicht.
RG-MC-Kritiker:innen gehen nicht geschlossen davon aus, dass die DIS gar nicht existieren würde. Es gibt einige Fachkräfte (unabhängig vom RG-MC-Thema), die der Ansicht sind, die Diagnose DIS trete deutlich seltener auf, als sie diagnostiziert werde. Andere Fachkräfte haben (vor allem in der Vergangenheit) vorgeschlagen, die DIS unter andere Störungsbilder einzuordnen (Emrich & Rodewald, 2008), um möglicherweise die Diagnostik und Therapie zu präzisieren.
Das ist nicht automatisch ein Angriff auf DIS-Betroffene, sondern teils einfach ein wissenschaftlicher Prozess. Ein Teil von Wissenschaftlichkeit ist es, immer wieder zu überprüfen, ob Konstrukte (wie psychische Störungen) die Realität (den Zustand von Betroffenen) bestmöglich abbilden. Dazu gehört auch eine kontinuierliche Überarbeitung von Störungsbildern in Diagnosemanualen.
Bis vor kurzem wurden Persönlichkeitsstörungen beispielsweise ausschließlich kategorial diagnostiziert – es gab diverse einzelne Persönlichkeitsstörungen, wie die antisoziale, die schizoide, die histrionische, die paranoide oder die Borderline-Persönlichkeitsstörung. Das sich mittlerweile geändert und seit kurzem werden Persönlichkeitsstörungen (nach ICD-11) dimensional diagnostiziert – die ICD-10 ist aktuell übergangsweise noch nutzbar. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es nach ICD-11 nun (vereinfacht gesagt) nur noch eine allgemeine Persönlichkeitsstörung, bei der Betroffene individuell besonders prägnante Merkmale im Erleben und Verhalten zusätzlich diagnostiziert bekommen (BfArM, n.d.).
Das wurde nicht deshalb so entschieden, weil man generell Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung ihr Leid oder das Vorhandensein von Problemen absprechen wollte, sondern weil Expert:innen davon ausgingen, dass das Konstrukt „kategoriale Persönlichkeitsdiagnostik“ die Realität der Betroffenen nicht präzise genug abbilden könnte.
Wer „sieht weg“ bei schweren Gewaltstraftaten?
Was ich zuletzt als absurd und unwahr empfinde, ist die Behauptung, dass sich aufgrund der Schrecklichkeit von „ritueller Gewalt“ niemand damit auseinandersetzen möchte und wir deswegen den Wahrheitsgehalt leugneten. So heißt es im Pressetext zu „Blinder Fleck“ wörtlich: „Man will das nicht hören, man will das nicht sehen, will es nicht glauben.“
Wie gesagt: Niemand leugnet die Existenz von sich wiederholendem Missbrauch, Kindesmissbrauchsdarstellungen oder organisierter sexualisierter Gewalt. Damit beschäftigen sich Berufsgruppen (und Ehrenamtliche) seit Jahrzehnten: Kriminalbeamte, Kriminolog:innen, Kriminalsoziolog:innen, Rechtspsycholog:innen, Jurist:innen, Pädagog:innen, Mediziner:innen, Sozialarbeiter:innen, Journalist:innen …
All diese Menschen kommen teilweise täglich mit schwersten Delikten in Berührung und scheuen sich sicherlich nicht davor, auch bei solchen Straftaten genau hinzusehen. Vor allem behauptet die Regisseurin, dass die Thematik ihrer Dokumentation in den Medien nicht zugelassen werde. Allerdings gibt es zahlreiche Medien, die sich mit der Thematik organisierte, sexualisierte Gewalt und/oder Kindesmissbrauch mit Anfertigung von Kindesmissbrauchsdarstellungen beschäftigen.
Allein das NDR-Format STRG_F hat im Jahr 2024 mehrere Dokumentationen zur Thematik veröffentlicht. Und das, obwohl Frau Wieskerstrauch während ihrer Rede im Kinosaal explizit äußerte, dass die öffentlich-rechtlichen Medien kein Interesse an dem Thema hätten. Eine kleine Auswahl an aktuelleren Beiträgen zum Thema findet sich in in den Quellen zu diesem Artikel. Man darf davon ausgehen, dass keine Journalistin und kein Journalist der Welt einen potenziellen Scoop wie „rituelle Gewalt“ in Kultistenkreisen einfach ignorieren würde, wenn es dafür auch nur den Hauch eines Belegs gäbe.
Auch direkt mit RG-MC beschäftigen sich eine Reihe von Personen – es wird ja beispielsweise seitens Kripo immer wieder versucht, Beweise für RG-MC zu sichern. Andere schließen sich zu Fachgruppen zusammen, recherchieren umfassend zum Thema und publizieren Fachartikel, z.B. Mokros et al., 2024.
Das Ergebnis ist bisher nur immer: Missbrauch gibt es natürlich, auch in organisierter Form, aber Beweise für RG-MC inklusive gezielter Persönlichkeitsaufspaltung durch die Täter:innen gibt es nicht.
In einem Interview nennt die Regisseurin eine Sekte, konkret den „Orde der Transformanten“, als Beispiel für rituelle Gewalt. Der Sektenführer wurde 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren Haft verurteilt. Wieskerstrauch behauptet, das sei „eindeutig sexualisierte rituelle Gewalt“ gewesen beziehungsweise „bei Sekten ist das eindeutig rituell, was da geschieht“. Sekten wie etwa Colonia Dignidad werden immer wieder als Beispiele für angeblichen „rituellen“ Missbrauch herangezogen. Ist das so haltbar?
Erstens: Das Argument widerspricht der Behauptung, man würde Täter:innen aus der RG-MC-Ecke nie zu fassen kriegen. Wie jetzt? Entweder man findet keine Beweise und Täter:innenkreise werden nie aufgedeckt – oder eben schon.
Und es widerspricht zusätzlich der Aussage, dass sich niemand (außer natürlich den selbsternannten Expert:innen in „Blinder Fleck“) mit ritueller Gewalt aufgrund der Schrecklichkeit der Taten beschäftigen würde.
Warum gibt es dann aber so viele Fachkräfte, die sich auf Sekten spezialisiert haben (wie Mitarbeiter:innen von kirchlichen und staatlichen Beratungsstellen oder Sektenforscher:innen)? Wieso konnten Beamt:innen im Fall der Colonia Dignidad ermitteln, wenn „nicht sein kann, was nicht sein darf“?
Zweitens: Täter:innen in Sekten zeigen im Prinzip die gleichen Missbrauchsstrategien wie außerhalb eines Sekten-Kontexts. Mal am Beispiel der Colonia Dignidad verdeutlicht: Innerhalb dieser deutschen Sekte mit Sitz in Chile wurden unter dem Sektenführer Paul Schäfer Hunderte von Kindern schwerst sexuell missbraucht und gefoltert – mit zahlreichen Toten.
Wo sind die DIS-Betroffenen bei der Colonia Dignidad?
Schäfer wählte die gleichen Annäherungsstrategien wie Täter:innen sonst auch: Er schuf zunächst gezielt Abhängigkeit, indem er die Kinder in der Sekte isolierte (voneinander und von Erwachsenen). Falls die Kinder doch den Kontakt untereinander suchten, wurden diese bestraft – wie beispielsweise Folter als Konsequenz für bloßen unerlaubten Augenkontakt untereinander. Auch von den Eltern wurden diese systematisch getrennt.
Nach außen gab sich Schäfer als besonders fürsorglicher Mensch mit viel pädagogischem Wissen, welcher zur Demonstration seiner Expertenmacht auch gerne im Arztkittel herumlief. Diese Inszenierung sorgte dafür, dass ihm Eltern die eigenen Kinder freiwillig anvertrauten. Teilweise waren diese sogar der Überzeugung, Schäfer könne ihre Kinder besser erziehen als sie selbst. Zudem verfügten die Kinder nicht über Fremdsprachenkenntnisse und hatten keinerlei Möglichkeiten, mit Außenstehenden zu kommunizieren und sich anzuvertrauen.
Schäfer zeigte zudem die gleichen Geheimnissicherungsstrategien wie Täter:innen in anderen Kontexten: Manipulation der Opfer durch eine Dämonisierung der Justiz („Dort wird euch eh keiner helfen“), Täter-Opfer-Umkehr (zum Beispiel „Du hast gesündigt“ als Rechtfertigung für Gewalt), Abwertung der Opfer, Bedrohung, körperliche Gewalt, Folter oder die Verfolgung von Flüchtigen. Dies führte zu enormer Angst, Scham und Schuldgefühlenbei den Opfern. Die Umwelt (darunter auch Politiker:innen) wurde vor allem durch die geschickte Selbstdarstellung Schäfers als aufopfernder, kinderliebender Pädagoge manipuliert.
Paul Schäfer, Epstein, Dutroux – verurteilt und hinter Gitter gebracht
Natürlich kommen Täter:innen außerhalb eines Sektenkontextes meistens nicht so weit, dass sie jahrzehntelang Hunderte Kinder missbrauchen können – das liegt aber nicht an Satanic Panic, RG-MC oder anderen Verschwörungserzählungen, sondern an der strukturellen Beschaffenheit von Sekten. Schäfer hatte als Sektenanführer im Vergleich zu durchschnittlichen Sexualstraftäter:innen wesentlich mehr Macht über die Anhänger:innen und die Betroffenen waren nochmal deutlich isolierter, als dies bei Missbrauchsopfern normalerweise der Fall ist.
Und nicht zuletzt: Auch in „Blinder Fleck“ ist von der „tätergemachten dissoziativen Identitätsstörung“ die Rede, gewissermaßen als All-Erklärung für sämtliche inhärenten Widersprüche des RG-MC-Narrativs.
Aber wo gab es beim „Orde der Transformanten“ oder bei der Colonia Dignidad Opfer, die mit dieser (der Wissenschaft unbekannten) Technik einer gezielten Persönlichkeitsaufspaltung programmiert und somit aussageunfähig gemacht wurden? Wenn so etwas möglich wäre, wieso sind Robert Baart vom „Orde“ und Paul Schäfer dann verurteilt worden?
Oder Jeffrey Epstein, der so wohlhabend, einflussreich und gut vernetzt war, dass ihm dieses Mittel doch sicher hätte zur Verfügung stehen müssen – wenn es denn existieren würde.
Quellen:
- Bange, D. & Körner, W. (Hrsg.). (2002). Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Hogrefe.
- BfArM. (n.d.). ICD-11 in Deutsch – Entwurfsfassung
- Deutsche Film- und Medienbewertung. (2025). BLINDER FLECK. FBW-Presetext: Ein aufrüttelnder Dokumentarfilm über organisierte ritualisierte Gewalt an Kindern
- Emrich, H. M. & Rodewald, F. (2008). Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) und Dissoziative Identitätsstörung (DIS). Psychopraxis, 11(4), 20–25
- Der Fall. (2023). Colonia Dignidad: Paul Schäfers Kolonie der “Hölle”
- Fiedler, P. (2013). Dissoziative Störungen (2. Aufl.). Hogrefe.
- Gründer, M. & Stemmer-Lück, M. (2013). Sexueller Missbrauch in Familie und Institutionen: Psychodynamik, Intervention und Prävention. Kohlhammer.
- Heiliger, A. (2002). Täterstrategien und Prävention. In D. Bange & W. Körner (Hrsg.), Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. (S. 657–663). Hogrefe.
- Herzog, P., Kaiser, T. & Huntjens, R. (2025). Von hartnäckigen Fiktionen und unbequemen Wahrheiten über die Dissoziative Identitätsstörung. Psychotherapeutenjournal 2025/03/18
- May, L., Schneider, T. & Okulicz-Kozaryn, M. (2022). Notwendigkeit einer kritischen Prüfung von Methoden zur Lügenerkennung und Vernehmungstaktiken zur Informationsgewinnung von Beschuldigten: ein Positionspapier aus Psychologie und Polizei. Forens Psychiatr Psychol Kriminol, 16, 138–143.
- Mokros, A., Schemmel, J., Körner, A., Oeberst, A., Imhoff, R., Suchotzki, K., Oberlader, V., Banse, R., Kannegießer, A., Gubi-Kelm, S., Lehmann, R. & Volbert, R. (2024). Rituelle sexuelle Gewalt. Eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen empirischen Belegen für ein fragliches Phänomen. Psychologische Rundschau, 7 5(3), 216–228.
- Niehaus, S., Sonnicksen, M. Traumatherapie und ihre Schattenseiten: Über unerwünschte Nebenwirkungen müssen wir reden, statt sie zu verharmlosen. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2025/05/23
- Sabas, N. (2022). Geheimhaltung – Sexueller Missbrauch: Wie Eltern und Fachkräfte die Strategien der Täter durchbrechen können. Springer
- Schemmel, J., Datschewski-Verch, L., Volbert, R. Recovered memories in psychotherapy: a survey of practicing psychotherapists in Germany. Memory, 32(2), 176–196.
- Staller, M., Zaiser, B. & Koerner, S. (2023). Handbuch Polizeipsychologie: Wissenschaftliche Perspektiven und praktische Anwendungen. Springer.
- STRG_F. (2022). Missbrauch im Turnverein: Wie Betroffene sich wehren
- STRG_F. (2024a). Pädokriminelle im Stream: So sicher fühlen sich Täter
- STRG_F. (2024b). Pädokriminelles Forum Boystown: So agierte Andreas G.
- STRG_F. (2024c). Das Vergewaltiger-Netzwerk auf Telegram
- STRG_F. (2025). Wir finden die Täter
- Marvin. (2025). „Kinder im Rotlicht: Das perfide System der Menschenhändler“
- tagesschau. (2019). Massenhafter Kindesmissbrauch: Lange Haftstrafen im Fall Lügde (Video)
- Wieskerstrauch, L. (2025). Blinder Fleck: Ein Dokumentationsfilm über Rituelle Gewalt, einzig finanziert durch Spenden [Dokumentarfilm].
- Y-Kollektiv. (2021). Missbrauch in der katholischen Kirche: Was geschah im Bistum Speyer?
- ZAPP – Das Medienmagazin. (2020). Cybergrooming: Wie Pädophile Kinderchats missbrauchen
- ZDFheute Nachrichten. (2021). Was tun gegen Kindesmissbrauch im Internet?
Zum Weiterlesen:
- Harder, Bernd „Die blinden Flecke einer Verschwörungstheorie: Satanic Panic-Update 3 im WTF-Talk“ skeptix (5. Juni 2025)
- Fobbe, Sebastian „Eine einmalige Vorstellung“ rums (27. Mai 2025)
- Morgenstern, Nephthys „Blinder Fleck: Ritualmordlegende im Kino“ Belltower News (7. Mai 2025)
- Kammerer, Georg „Filmbesprechung Blinder Fleck von Liz Wieskerstrauch skeptix (6. Mai 2025)
- Harder, Bernd „Der Fall Josephine R. und der blinde Fleck der Rituelle-Gewalt-Verschwörungstheorie“ skeptix (20. April 2025)
- Mokros, Andreas „Es gibt eine Inflation der Identitäten“ Psychologie heute (11. März 2025)
- Imhoff, Roland „Gibt es organisierten rituellen Kindesmissbrauch?“ The Inquisitive Mind (2/2024)
- Birzele, Anna/Liebrand, Bianca „Gedächtnis, Erinnerung und ihre Tücken“ EI-Tagungsband 2023
- = Kinderpornografie. Kindesmissbrauchsdarstellungen (KMD) wird als Begriff in der Rechtspsychologie genutzt, um zu betonen, dass es sich um sexualisierte Gewalt handelt – nicht um Pornografie zwischen einwilligenden erwachsenen Personen.
- Anscheinend hauptsächlich Anwält:innen, Therapeut:innen, Ärzt:innen und eine anonyme Person, die sagt, sie sei Kriminalbeamter
- Jasmina Eifert studiert seit 2020 in Innsbruck Psychologie (derzeit im Master) sowie Rechts- und Kriminalsoziologie als Erweiterungsstudium. Seit 2023 arbeitet sie zudem in einer Akutpsychiatrie als psychologische Assistenz in der Diagnostik hauptsächlich mit Betroffenen von Traumafolgestörungen (insb. PTBS und Persönlichkeitsstörungen). Daneben referiert sie zu verschiedenen Themen wie Pro Ana oder Exorzismus.
Titelfoto: Unsplash/Krish Shah
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