Der Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki im Zweiten Weltkrieg. Die Landung der Amerikaner auf dem Mond 1969.
Historische Ereignisse, die bestens dokumentiert sind – und dennoch angezweifelt werden, etwa in diesem Buch von Bestseller-Autor Gerhard Wisnewski.

Die Stadtbücherei Münster versah deshalb „2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen. Was 2023 nicht in der Zeitung stand“ mit einem Warnhinweis:
Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.
Dagegen klagte Wisnewski – und blitzte beim Verwaltungsgericht Münster ab (wir berichteten). Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht die Sache anders und hat die Entscheidung der Vorinstanz jetzt aufgehoben. In der Begründung heißt es, solche Hinweise verletzten den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten.
Der Tagesspiegel applaudiert und kommentiert, dass jeder selbst lernen müsse, „Bullshit von Bildung zu unterscheiden“. Das mag wohl sein, aber im Weiteren fokussieren die Richter vom OVG auf einen Umstand, den auch wir hinterfragt hatten:
Der Stadtbücherei habe es freigestanden, das Buch erst gar nicht anzuschaffen.
Eben. Warum kratzt eine öffentliche Bibliothek für solchen Quatsch überhaupt ihren Etat an?

Das fragt sich auch der Spiegel – und interviewt dazu die Münsteraner Sozial- und Kulturdezernentin Cornelia Wilkens (SPD), die für die Stadtbücherei verantwortlich ist.
Ihre (vorhersehbare) Antwort:
Weil die Bücherei versucht, ein breites Meinungsspektrum abzubilden. Das ist ein anderer Auftrag, als ihn etwa eine wissenschaftliche Bibliothek hat. Außerdem sollte eine Bücherei berücksichtigen, was häufig nachgefragt wird.
Das besagte Jahrbuch stand auf der Spiegel-Bestsellerliste. Gefragte Titel – und eine Bestsellerliste ist ein branchenüblicher Indikator – werden automatisiert beschafft. Eine weitere Orientierung bieten die Empfehlungen der Einkaufszentrale für Büchereien.
Matern von Boeselager hakt nach:
„Warum wurde nicht schon bei der Anschaffung bemerkt, dass das Buch allerlei Verschwörungsmythen enthält?“
Wilkens: Natürlich wurde das bemerkt. Aber für uns stand im Vordergrund, die kritische Auseinandersetzung auch mit populären Verschwörungsmythen zu ermöglichen.
Welchen Beitrag „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ zu einer „kritischen Auseinandersetzung“ mit Verschwörungsmythen leistet, bleibt das Geheimnis von Frau Wilkens. Aber immerhin findet man im OPAC der Stadtbücherei Münster auch Titel wie „Fake Facts“ von Katharina Nocun/Pia Lamberty, „Nichts ist, wie es scheint“ von Michael Butter und sogar „Verschwörungsmythen“ und „Fakt und Vorurteil“ von Holm Hümmler.
Nichtsdestotrotz fragt Boeselager nach, ob man auch den nächsten Band von „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ anzukaufen gedenke?
Die Stadträtin erklärt, dass das Urteil des OVG „ausdrücklich“ auf die Option des Nichtanschaffens hinweise (seltsam, dass man für diesen naheliegenden Gedanken erst einen Richterspruch benötigt), weist aber zugleich darauf hin, dass es für den in Rede stehenden Zielkonflikt „keine Patentlösung“ gebe:
Letztlich geht es um den Konflikt, einerseits ein breites Meinungsspektrum abbilden zu wollen und andererseits die Werte einer demokratischen Verfassung aktiv zu vermitteln, wie es der Bildungsauftrag für öffentliche Bibliotheken vorgibt.
Wir hätten da mal einen simplen Vorschlag:
Wie wäre es, alle Bücher zum Thema „Verschwörungstheorien“ – kritische wie unkritische – in einem Regal nebeneinanderzustellen, anstatt sie kreuz und quer durch den Bestand zu verteilen, wie es derzeit laut Katalog der Fall ist?
So wird beispielsweise „verheimlicht – vertuscht – vergessen“ (Wiesnewski) unter „Geschichte“ eingestellt, „Verschwörungsmythen“ (Hümmler) unter „Naturwissenschaften“, „Fake Facts“ (Nocun/Lamberty) unter „Allgemeines“ und „Fakt und Vorurteil“ (Hümmler) unter „Psychologie“.
Das macht überhaupt keinen Sinn und dürfte kaum dazu beitragen, die kritische Auseinandersetzung mit Verschwörungstheorien zu fördern.
Zum Weiterlesen:
- Harder, Bernd „Verheimlicht? Vertuscht? Auch Büchereien dürfen kritische Hinweise zu Inhalten geben“ skeptix (15. April 2025)
- „Oberverwaltungsgericht stoppt Warnhinweise in Stadtbücherei Münster“ spiegel (9. Juli 2025)
- „Stadtbücherei darf vor Buchinhalten nicht warnen“ lto (9. Juli 2025)
- Boeselager, Matern „Der seltsame Streit über Verschwörungsbücher in Münster“ spiegel (12. Juli 2025)
Titelfoto: Unsplash/Trnava University
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