Homöopathie: „Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate“

(Lesedauer ca. 3 Minuten)

Auf ein Neues:

Die SPD Hamburg drängt weiter darauf, homöopathische Mittel aus der Kassenleistung zu streichen und hat einen entsprechenden Antrag an den SPD-Bundesparteitag eingebracht, der am Wochenende in Berlin stattfindet:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD Bundesparteitag beschließen:

Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass homöopathische Mittel nicht weiterhin mit wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen und über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Arzneimitteln gleichgestellt werden sollen.

Dazu sind folgende Punkte umzusetzen:

1. Die entsprechenden Gesetze und Regelungen des BfArM (Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) für homöopathische Mittel sind an die Zulassungskriterien von Arzneimitteln mit klinischem Wirkungsnachweis anzupassen.

2. Die zuständigen Behörden mögen homöopathischen Mitteln den Status als Arzneimittel aberkennen, so dass Hersteller*innen ihre homöopathischen Produkte nicht mehr als Arzneimittel bewerben dürfen.

3. Für homöopathische Mittel und ihre Werbung ist eine Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis einzuführen. Dies könnte zum Beispiel wie folgt aussehen: „Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Für die Wirksamkeit dieses Produktes gibt es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege.“

Eigentlich kaum der Rede wert, denn ähnliche Anträge gab es in der Vergangenheit schon einige. Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung publizierte 2019 sogar ein Positionspapier des INH zum Thema

Warum Homöopathie keine Leistung der solidarisch finanzierten Krankenkassen sein sollte

https://x.com/Karl_Lauterbach/status/1745185281722941457

Im Januar 2024 machte der damalige SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen Vorstoß, Homöopathika aus der Leistung zu nehmen. Ein halbes Jahr später war das Ganze wieder vom Tisch, zerschellt an einer „schwarz-grünen Front für Globuli“ (taz). Im selben Jahr sprach sich der Deutsche Ärztetag klar gegen Homöopathie aus und forderte die Politik zu „entsprechenden Maßnahmen“ auf.

Passiert ist nichts. Und das wird absehbar wohl auch so bleiben.

Auch über den Antrag „Homöopathie ist medizinisch und wissenschaftlich unhaltbar“ bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen im Januar 2025 wurde gar nicht erst abgestimmt.

https://www.instagram.com/p/DLDBqCcN8M0/

Das ändert natürlich nichts daran, dass Homöopathie nicht über den Placeboeffekt hinaus wirkt.

Zum Weiterlesen:

Titelfoto: Pixabay/detcos

Kommentare

5 Antworten zu „Homöopathie: „Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate““

  1. Man darf gespannt sein, ob der Antrag beim Bundesparteitag zur Abstimmung kommt und falls ja, wie es ausgeht.

    Der Zentralverein mobilisiert jedenfalls schon mal gegen den Antrag: https://www.dzvhae.de/spd-antrag-will-homoeopathischen-arzneimitteln-den-arzneimittel-status-nehmen/

    Dabei wird auch das Verständnis des Vereins für Evidenz noch einmal hervorgehoben: „Der Antrag verdient keine Zustimmung, da er in diametralem Widerspruch zur lebenswelt­lichen Erfahrung von Patientinnen und Patienten steht und fundierte Praxiserfahrungen zahl­reicher qualifizierter Ärztinnen und Ärzte unberücksichtigt lässt.“

  2. Carsten Ramsel

    Die Antragskommission empfiehlt die Annahme des Antrags. Gäbe es Vorbehalte im PV, wären diese bereits artikuliert worden. Erwarten Sie Widerstand seitens der Delegierten?

    Mit einem Beschluss auf dem BPT ist noch nichts gewonnen, da sich die SPD nicht gegen CDU durchsetzen wird und die politischen Prioritäten woanders liegen. Das gilt mutatis mutandis auch für den Paragraphen 218 StGB.

  3. @ Carsten Ramsel

    Danke für den Hinweis auf die Empfehlung der Antragskommission. Ihre Skepsis, was reale Folgen eines eventuellen Parteitags-Beschlusses angeht, teile ich.

  4. Carsten Ramsel

    Der BPT hat den Antrag ohne Diskussion angenommen.

  5. @ Carsten Ramsel:

    Danke für die Info.

    Der Antrag fordert die Bundestagsfraktion auf, „sich dafür einzusetzen, dass homöopathische Mittel nicht weiterhin mit wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen und über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Arzneimitteln gleichgestellt werden“.

    Schauen wir mal, was folgt.

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