Rituelle Gewalt: Streit um die „Blinder Fleck“-Doku beim Snowdance-Festival in Essen

(Lesedauer ca. 7 Minuten)

Erste Szene: ein fast dunkler Raum, beleuchtet nur von einem Scheinwerfer, zwei Stühle, ein Tisch. Eine Frau tritt ins Bild, setzt sich, sie soll die Kommissarin verkörpern. Gegenüber nimmt ein blondes Mädchen mit Teddybär Platz. Eine Frauenstimme aus dem Off zitiert aus dem Verhörprotokoll des Mädchens […]

Zweite Szene: Hinter einem Fenster erscheint die Silhouette einer Frau mit langem Haar. „Ich bin die Mutter eines Kindes, das nach seinen Schilderungen von organisierter ritualisierter Gewalt betroffen ist. Da will keiner wirklich hinschauen“, sagt sie.

So gibt Zeit Verbrechen (35/2025) die Anfangssequenzen der Doku „Blinder Fleck“ wieder, die am 23. April 2025 im Bremer Kommunalkino „City 46“ Premiere feierte. Das Problem damit: Die Mutter ist „nachweislich der Falschbeschuldigung und des Kindesentzugs überführt worden“, schreiben die Journalist:innen Eva Sudholt und Alexander Rupflin dazu.

Die Zeit hatte bereits 2022 über die Mutter (Pseudonym „Sandra Busch“), das Kind („Merle“) und den Vater („Martin Koch“) berichtet. Ein Gutachter stellte damals fest, dass Merles Schilderungen gegenüber der Polizei „höchstwahrscheinlich einstudiert“ gewesen seien. Jemand müsse das Kind so lange beeinflusst haben, bis es etwas auswendig wiedergab, das nie geschehen war. 2024 wurde Sandra Busch zu neun Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Merle kam bereits davor in eine Pflegefamilie, nachdem der Vater an einem Herzinfarkt gestorben war.

https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/streit-um-nominierten-film-verein-aus-nrw-schockiert-94155674.html

Auch der Spiegel-Redakteur Christopher Piltz hatte 2021 über „Merle“ geschrieben. Der Artikel trug die Überschrift „Die Lüge, die immer monströser wurde“ und das Fazit daraus lautete, dass dem Mädchen der Missbrauch eingeredet worden sei. Zudem liege bei Sandra Busch sehr wahrscheinlich ein Münchhausen-by-Proxy-Syndrom vor – sie hat Merles zahlreiche Verletzungen und Erkrankungen wohl selbst herbeigeführt. Beim WTF-Talk im November 2025 sagte Piltz: „Dieser Fall ist einfach komplett anders“ – komplett anders, als die Regisseurin Liz Wieskerstrauch ihn in ihrer spendenfinanzierten Doku erzählt.

Nichtsdestotrotz wird „Blinder Fleck“ heute Abend (5. Februar) beim Snowdance Independent Film Festival in Essen gezeigt – „nominiert für die beste Dokumentation“.

Die Sekteninfo NRW machte den Festivalleiter Tom Bohn bereits Ende vergangenen Jahres auf die vielen Fragwürdigkeiten der Doku aufmerksam:

Der Film entspricht nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zur Thematik „Rituelle Gewalt“ und transportiert verschwörungstheoretische Inhalte unkritisch.

Bohn antwortete auf diesen Vorhalt innerhalb einer Zeitspanne, die es unmöglich erscheinen lässt, dass der Regisseur und Festivalveranstalter sich mit dem beigefügten Info-Material der Sektenstelle überhaupt beschäftigt hat. In seiner E-Mail hob Bohn „den Mut“ hervor, den es erfordere, sich diesem „sehr besonderen“ Thema anzunehmen. Er sei nach der Sichtung des Films „hin- und hergerissen“ gewesen, „von den Aussagen der Befragten und von dem spürbaren Leid der Betroffenen“. Ob dieses „nun von tatsächlichen Geschehnissen oder einer seelischen Erkrankung herrührt“, könne und wolle er nicht beurteilen.

Das braucht Bohn auch gar nicht selbst zu beurteilen – schließlich ist das „überdurchschnittlich aufwändige“ (Spiegel) zweijährige Gerichtsverfahren gegen Sandra Busch auf ganzen 185 Seiten akribisch dokumentiert.

Liz Wieskerstrauch wurde bei einer „Blinder Fleck“-Vorstellung in Ulm von Eva Sudholt/Alexander Rupflin damit konfrontiert:

Auf Nachfrage von Zeit Verbrechen, warum die Regisseurin eine Frau zur wichtigsten Protagonistin macht, die nachweislich der Falschbeschuldigung und des Kindesentzugs überführt wurde, weicht sie aus.

Es handele sich bei der Mutter gar nicht um die genannte Person, sagt sie. Um ihre Anonymität zu wahren, habe sie die Frau aus mehreren Fällen kombiniert. Warum manche Sätze im Film wortgleich aus den Ermittlungsakten stammen, kann sie nicht erklären.

Auch nicht, ob es bei einem Film, der als Dokumentation ausgewiesen wird, handwerklich statthaft ist, eine Protagonistin aus mehreren Personen zusammenzusetzen.

Das Gleiche erlebte der Psychologe Alexander Wolber bei einer Vorstellung in Konstanz, als er der Regisseurin einige Fakten zum Film vorhielt, die sie unterschlagen hatte:

Beispielsweise sei die Mutter [Sandra Busch] nachweislich der Falschbeschuldigung und des Kindesentzugs überführt worden und die Polizei hätte bei der Vernehmung der Tochter den Eindruck gehabt, dass das Kind höchstwahrscheinlich einen vorher einstudierten Text geschildert habe. Die Mutter hätte später sogar eine Haftstrafe auf Bewährung erhalten, während die Tochter schon eine Weile bei Pflegeeltern untergebracht worden sei.

Zudem wies ich Liz Wieskerstrauch darauf hin, dass der Film eben nicht, wie von ihr behauptet, ausgewogen und kritisch gedreht worden sei und dass es bereits Fälle gibt, in denen Patienten aufgrund des RG-MC-Verschwörungsmythos geschädigt wurden.

Die Regisseurin geriet daraufhin in deutliche Erklärungsnöte und lenkte in weitschweifigen Reden vom Thema ab und versuchte, sich selbst in einem positiven Licht darzustellen. Es gehe ihr darum, den Opfern zu helfen und nicht zu bewerten, entgegnete sie. Sie wolle den schwer traumatisierten Menschen Glauben schenken und ihnen eine Stimme geben – eine häufig entgegnete Antwort, die impliziert, dass Kritiker der RG-MC nicht am Leid der Betroffenen interessiert seien.

Zudem sei die Geschichte mit der Mutter und der Tochter ein „fiktiver Fall“, der so nicht existiere und aus mehreren Betroffenenberichten konstruiert sei, der dann von einer Schauspielerin gespielt worden sei.

Kurz darauf meldete sich ein junger Mann aus der ersten Reihe und stellte eine Frage, die, wie ich fand, genau ins Schwarze traf: „Wenn der Fall nur konstruiert und von einer Schauspielerin gespielt worden ist, dann ist das doch keine Dokumentation, oder?“

Das alles ficht Tom Bohn offenbar nicht an. Immerhin berichtet heute der Westfälische Anzeiger über die massive Kritik an „Blinder Fleck“. Sehr diplomatisch erklärt der WA-Redakteur Daniel Schinzig das, „was der Film eher zurückhaltend“ kommuniziere (man könnte auch sagen: gar nicht):

Viele Experten halten rituelle Gewalt für eine Verschwörungserzählung, die durch fragwürdige Therapien und verfälschte Erinnerungen entstehen kann. So hat beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Psychologie rituelle Gewalt eindeutig als verschwörungstheoretisches Narrativ bezeichnet.

Und der Rechtspsychologe Andreas Mokros adressiert an Wieskerstrauch:

Eine Dokumentation, die einem derart sensiblen Thema wirklich gerecht werden möchte, „dürfte nicht zu sehr auf Emotionalisierung setzen“, erklärt Mokros, wie eine mediale Aufarbeitung zu Erzählungen über rituelle Gewalt aussehen könnte. „Es liegt ja nah, dass man bei dem Thema überwältigt wird und bei den Erzählungen denkt, wie schrecklich das alles ist.“

Außerdem müsse eine Dokumentation vor allem einordnenden Charakter haben. Dazu gehöre etwa eine Erklärung der historischen Debatten um sogenannte verdrängte Erinnerungen, Grundlagen zur Funktionsweise des Gedächtnisses sowie ein klarer Hinweis darauf, wie umstritten das Konzept ritueller Gewalt in der Fachwelt ist.

Andernfalls bestehe die Gefahr, dass vor allem Emotionen bestätigt würden – nicht aber Verständnis entstehe. Eine solche Bestätigung könne Betroffenen langfristig sogar schaden, wenn sich belastende Weltbilder weiter verfestigten.

Die Regisseurin vertritt in dem Artikel allen Ernstes weiterhin die Auffassung, dass „Blinder Fleck“ im journalistischen Sinne „ausgewogen“ sei – ungeachtet etwa der Tatsache, dass der Kriminalist Axel Petermann, der in „Blinder Fleck“ der Regisseurin „als Feigenblatt diente“, in Zeit Verbrechen seiner Kontrastierung im Film durch einen anonymen angeblichen Polizisten, der behauptet, dass die Täter bis in die höchsten Behördenkreise hineinreichten und dort geschützt würden, widerspricht. Er habe stets das Gegenteil erlebt, eine große Ermittlungsfreiheit und viel Unterstützung durch die Staatsanwaltschaft.

„Quotenkritiker“ nennt Alexander Wolber die beiden zaghaften Gegenstimmen in „Blinder Fleck“ (Axel Petermann und partiell die Juristin Ellen Engel) zu Recht. Mehr noch:

Neben unklaren Begrifflichkeiten, einseitiger und unkritischer Umsetzung sowie dem systematischen Auslassen relevanter Informationen versucht dieser Film, die RG-MC-Verschwörungserzählung salonfähig zu machen und verbreitet daher Desinformationen,

schreibt Wolber.

Es steht allerdings zu befürchten, dass „Snowdance“-Leiter Tom Bohn lieber weiterhin seine rebellische Attitüde aus Corona-Zeiten pflegt, anstatt sich mit berechtigter Kritik an seinen Nominierungen auseinanderzusetzen. Die Psychologin Bianca Liebrand von der Sekteninfo hält dagegen:

Man kann doch keinen inhaltlich problematischen Film nur deshalb auszeichnen, weil er handwerklich gut gemacht ist.

Zum Weiterlesen:

Titelfoto: Freepik/Freestockcenter

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