Irgendwie haben wir den Eindruck, dass unseren Freunden von kla.tv der WTF-Talk „Satanic-Panic-Update 3“ im Juni nicht gefallen hat. Jedenfalls fordert die christliche Fundi-Sekte uns in einem aktuellen Video zum Thema „Rituelle Gewalt“ dazu auf, auch die Aussagen der „Opfer“ in Liz Wieskerstrauchs Film Blinder Fleck mal zu „reflektieren“.
Freundlicherweise bietet die Moderatorin – eine Sasek-Tochter – uns auch gleich eine passende Stelle in der Doku dafür an:
Der Hauptfaden des Filmes handelt von einem aktuellen Fall in Deutschland, den wir zu Beginn bereits vorgestellt haben.
Es geht um das kleine Mädchen, das angibt, vom Vater und anderen Tätern rituell missbraucht und gefoltert worden zu sein.
Nun hat bereits Zeit Verbrechen (35/2025) diesen Fall ausführlich reflektiert:

Wie schon berichtet, kommen die Kolleg:innen zu der Schlussfolgerung, dass „Merles Schilderungen gegenüber der Polizei höchstwahrscheinlich einstudiert“ gewesen seien. Jemand müsse das Kind so lange beeinflusst haben, bis es etwas auswendig wiedergab, das nie geschehen war.
Und auch der Spiegel-Redakteur Christopher Piltz hatte 2021 über „Merle“ geschrieben, wie er im aktuellen WTF-Talk vom 3. November erzählte (ab Minute 1:23:40):

Sein damaliger Artikel hieß „Die Lüge, die immer monströser wurde“, und das Fazit daraus lautet ebenfalls, dass dem Mädchen der Missbrauch eingeredet worden sei:
Dieser Fall ist einfach komplett anders,
sagte Piltz im WTF-Talk.
Komplett anders, als Wieskerstrauch es in „Blinder Fleck“ darstellt.
Gegenüber Zeit Verbrechen rechtfertigte sich die Regisseurin damit, sie habe die Story aus mehreren Fällen kombiniert – was auch wiederum eine fragwürdige Methode ist, wenn das Ganze doch ein dokumentarisches Werk sein soll, sagte Piltz in unserer Sendung weiter.
Unser zweiter Gast, die Rechtspsychologin Susanna Niehaus von der Universität Luzern, nahm zu dem Vorwurf Stellung, dass aussagepsychologische Untersuchungen lediglich zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen psychisch gesunder Personen konzipiert worden seien – und daher die Anwendung bei Betroffenen sexualisierter Gewalt problematisch sei.
Dahingehend hatte sich vor vier Wochen der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz geäußert, nachdem das Münsteraner Gutachten zu „Ritueller Gewalt“ veröffentlicht worden war.

Das ist falsch,
erklärte Niehaus (ab Minute 1:14:00).
Warum diese Argumentation fehlgeht, ist schon wiederholt dargelegt worden (zum Beispiel hier und hier). Erstens sei es nicht richtig, dass Menschen, die an einer Traumafolgestörung leiden, keine vernünftigen Aussagen machen könnten. Zweitens bestehe der Kerngedanke der aussagepsychologischen Begutachtung gerade darin, die individuellen Voraussetzungen der betreffenden Person zu berücksichtigen.
Es hat den Anschein, dass diese permanenten Falschbehauptungen, wie sie zum Beispiel vom Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz publiziert werden, jegliches kritische Hinterfragen von Aussagen verhindern sollen – wie es offenbar auch kla.tv vorschwebt, das weiter unverdrossen über „satanisch-rituellen Missbrauch“ in „Mormonen-Tempeln, Moscheen, Synagogen, Kathedralen, Palästen, Burgen und Ruinen wie Druidenruinen in Europa, in Asien, auf den Philippinen“ phantasiert.
Wie wichtig eine fundierte aussagepsychologische Begutachtung ist, zeigt ein Fall in Berlin, zu dem gerade eine Podcastfolge aus der Reihe „Im Visier“ erschienen ist:

Es geht um vermeintlichen Kindesmissbrauch, eine Traumatherapie, Scheinerinnerungen – und am Ende steht ein Freispruch für die beschuldigte Mutter.
Wie Überzeugungen aus dem Rituelle Gewalt-Mind Control-Narrativ (RG-MC) Einzug in eine Psychotherapie halten können, damit befasst sich eine neue Studie der Universität Ulm. Hierzu wurden 17 Interviews mit ehemaligen Patient:innen, Angehörigen ehemaliger Patient:innen und Fachpersonen geführt.

Die wesentlichen Erkenntnisse:
Im Großteil der erhobenen Fälle wurde von den Patient*innen erst
während einer Psychotherapie bzw. Beratung die Vorstellung entwickelt, unter einer Dissoziativen Identitätsstörung zu leiden, die durch ein Aufwachsen mit „ritueller Gewalt“ verursacht sei, und während der Behandlung weiterhin „ritueller Gewalt“ ausgesetzt zu sein.
Eine der studienleitenden Fragen war, wie sich die Immersion [das Eintauchen] in das Narrativ „rituelle Gewalt“ vollzieht.
Es zeigt sich, dass die Immersion in der Interaktion zwischen Patientinnen und Therapeut*innen und eingebettet in eine ambivalente Beziehung zwischen diesen verläuft. Die Immersion basiert auf Überzeugungen von Therapeut*innen, Beiträgen der Patientinnen und einer interaktiven Verstärkung.
Mit Beiträgen der Patientinnen sind Lücken in der erzählbaren Biographie oder uneindeutigen Ausdrücke dazu, wie es ihnen geht, was sie erlebt haben, genauso gemeint, wie ein Nachgeben in als anstrengend empfundenen „Erinnerungssuchen“ in Therapiesitzungen und von sich aus präsentierte „Geschichten/Erinnerungen über/an „rituelle Gewalt““ als Antwort auf wahrgenommene Erwartungen der Therapeut*innen
Die Beziehung zwischen Therapeut*in und Patientin scheint in diesem Kontext und für Behandlung entsprechend des Narrativs „rituelle Gewalt“ von besonderer Bedeutung zu sein.
Konstitutiv für jede Psychotherapie ist das Machtgefälle zwischen Therapeut*in und Patient*in sowie eine gewisse Vertrautheit, die Basis für das Arbeitsbündnis ist. Beides bleibt unproblematisch, solange es reflektiert und in vorgegebenen Grenzen bleibt.
Die hier untersuchten Behandlungen im Kontext des Narrativs „rituelle Gewalt“ sind alle von Abweichungen im therapeutischen Setting, Grenzverletzungen und unethischem Verhalten gekennzeichnet
Die Therapiedauer ist in allen Fällen tiefer Immersion lang bis sehr lang; im Mittel etwa 10 Jahre. Zum Teil so lang, dass Patientinnen die Krankenkasse wechseln, selbst zahlen oder Gelder des Fonds sexueller Missbrauch für die Therapie nutzen.

Sowohl von den für die Studie interviewten Fachpersonen als auch in der Rekonstruktion der Fälle direkt und indirekt Betroffener zeichnet sich ein gewisser „Kreis von Expert*innen“ für das Gebiet „rituelle Gewalt“ ab.
Dieser „Kreis von Expert*innen“ ist untereinander vernetzt, durch einschlägige Fortbildungsangebote, durch Supervision und durch das Verweisen von Patient*innen zur (Weiter-)Behandlung an andere Mitglieder des „Experten-Kreises“ […]
Auch hier konnten wir Hinweise finden, dass der kollegiale Austausch vorfestgelegt war. Und zwar in dem Sinne, dass die Existenz von „ritueller Gewalt“ als gegeben angesehen wurde.
Es muss jedoch als bedenklich kritisiert werden, wenn eigene Überzeugungen dazu führen, dass nicht offen, sondern vorfestgelegt kollegial beraten und/oder supervidiert wird.
Die Folgen für alle Patientinnen, die tief in das Narrativ eingetaucht sind, sind massiv und langanhaltend. Hierzu zählen beispielsweise die Verschlechterung des Gesundheitszustands, eine Zunahme von Symptomen bzw. deren Schwere sowie ein Herabsetzen der Alltagsbewältigung.
Patientinnen beschreiben ein ständiges Gefühl von Angst und Gefährdung, weil jede Person potentiell ein*e Täter*in sein könnte.
Zugleich erleben sie eine tiefgreifende Verunsicherung hinsichtlich ihrer Identität. Sie beschreiben, dass mit dem „Auftauchen“ von immer mehr Anteilen in Therapie, mit denen dann separat gearbeitet wird, sie das Gefühl für sich und wer sie sind verlieren.
Die Verunsicherung werde dadurch verstärkt, dass sie den Eindruck gewönnen, keine Kontrolle über sich und ihr Leben zu haben, sondern im Gegenteil, sich selbst misstrauen müssten, da es „täterloyale Anteile“ gebe, die sie der Gewalt zuführten und Therapie sabotieren würden.
Ihr Leben sei während der Behandlung nahezu ausschließlich auf diese ausgerichtet gewesen und habe kaum andere Inhalte gehabt.
Letzteres deckt sich augenfällig mit der Beurteilung einer gewissen Person im Münsteraner Gutachten (Seite 114).
Die Fokussierung auf das Thema der „rituellen Gewalt“ führt dazu, dass benennbare und gegenüber den Therapeut*innen angesprochene Traumatisierungen nicht bearbeitet werden […]
Den Patientinnen [wird] mittels der Diagnose der Dissoziativen Identitätsstörung jegliche Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und damit die Autonomie abgesprochen.


Nach der Zusammenschau all dieser Erkenntnisse zum Phänomen „rituelle Gewalt“ stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, diese als eine spezifische, eigenständige Form der Gewalt zu klassifizieren und ihr damit eine schillernde, faszinierende Sonderrolle einzuräumen.
Ein klares Nein – das haben wir hier begründet.
Zu ergänzen wäre, wie lange noch die Hahns, Hubers, Wieskerstrauchs und Co. sich diesen Erkenntnissen verweigern wollen? Allein über das Machwerk „Blinder Fleck“ gäbe es eine ganze Menge selbstkritisch zu „reflektieren“. Denn dieser Film „gibt dem Mythos von der rituellen sexuellen Gewalt abermals unhinterfragt Raum“, schreibt der Rechtspsychologe Andreas Mokros im Jahrbuch Forensische Psychiatrie 2025.
Und was die Dissoziative Identitätsstörung angeht:
Die beiden spektrum-Artikel
- Die wichtigsten Fakten zur dissoziativen Identitätsstörung
- Kindesmissbrauch durch satanistische Sekten
sind jetzt auch in der aktuellen Ausgabe von Gehirn & Geist (12/2025) erschienen:

Außerdem hat unsere Kommentatorin Tina Wpunkt uns auf die beiden Podcasts
- The Devil You Know (auch bei Youtube)
This is a show about the people who experienced the Satanic Panic in real-time – the believers, the skeptics, the bystanders, and the wrongfully-convicted.
- Satanic Panic (auch bei Youtube)
Throughout the 1980s, Satanic cults were widely believed to be preying on children – torturing and terrorizing them as part of dark rituals. Across Canada and the U.S., there were hundreds of false allegations, scores of unjust criminal trials and countless lives torn apart.
But never any real proof.
So what happened? And why do so many still believe to this day?
von CBC (Kanada) hingewiesen:

Und nicht zuletzt:
Der Podcast „Geteiltes Leid“ ist für den Deutschen Reporter:innen-Preis 2025 nominiert worden. Ein Interview mit Sören Musyal zu der vierteiligen Reportage über die RG-MC-Verschwörungstheorie hatten wir hier im Blog.
Apropos „reflektieren“:
Ein weiteres Wahnvideo über den „pädokriminellen Sumpf“ hat kla.tv wieder gelöscht:

Sollten die Verantwortlichen dort öfter tun – mal so bisschen „reflektieren“ über den Quatsch, den man so raushaut.
Zum Weiterlesen:
- Fobbe, Sebastian „Rituelle Gewalt: Wenn ein Verschwörungsmythos reale Opfer produziert“ rums (17. Oktober 2025)
- Harder, Bernd „Die blinden Flecke einer Verschwörungstheorie: Satanic Panic-Update 3 im WTF-Talk“ skeptix (5. Juni 2025)
- Harder, Bernd „Wird der Dokumentarfilm Blinder Fleck immer mehr zu einer Münchhausen-Story?“ skeptix (22. Oktober 2025)
- Rupflin, Alexander/Sudholt, Eva „Erinnerst du dich? Gefangen in Scheinerinnerungen“ Zeit Verbrechen (35/2025)
- Müller, Daniel/Rupflin, Alexander „Er sagt: Die Sandra ist krank. Sie sagt: Der Martin ist böse. Und zwischen ihnen steht ihr achtjähriges Kind, das nicht weiß, wem es glauben soll“ zeit (21. Februar 2022)
- Piltz, Christopher „Hätte ich merken müssen, dass er isoliert war?“ spiegel (29. Dezember 2022)
- Piltz, Christopher „Familienrichterin entlarvt falschen Missbrauchsfall: Die Lüge, die immer monströser wurde“ spiegel (19. November 2021)
- Harder, Bernd „Mysteriös, unbegreifbar: Warum verzichtet die Satanic-Panic-Szene nicht auf den Begriff der Rituellen Gewalt?“ skeptix (12. Oktober 2025)
- Harder, Bernd „Rituelle Gewalt-Mind Control: Die vielen blinden Flecke des Dokumentarfilms Blinder Fleck“ skeptix (13. Juni 2025)
- Harder, Bernd „Keine Verdrängung, keine Abspaltung – und die Lehren aus dem Fall Josephine R.“ skeptix (12. Juni 2025)
- Harder, Bernd „Der Fall Josephine R. und der blinde Fleck der Rituelle-Gewalt-Verschwörungstheorie“ skeptix (20. April 2025)
- Harder, Bernd „Rituelle Gewalt-Mind Control: Glauben und Gefühle statt Fakten und Argumente“ skeptix (15. Januar 2025)
- Niehaus, S., Sonnicksen, M. Traumatherapie und ihre Schattenseiten: Über unerwünschte Nebenwirkungen müssen wir reden, statt sie zu verharmlosen. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 2025/05/23
- Volbert, Renate et al. „Die aussagepsychologische Begutachtung: eine verengte Perspektive?“ Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie (20. März 2019)
- Volbert, Renate et al. „Falsche Prämissen und eine vertane Chance – Replik auf die Expertise zur Methode der forensischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung (Fegert, Gerke, Kliemann, Pusch, Rixen & Sachser, 2024)“ Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie (13. Mai 2025)
- Mokros, A., Schemmel, J., Körner, A., Oeberst, A., Imhoff, R., Suchotzki, K., Oberlader, V., Banse, R., Kannegießer, A., Gubi-Kelm, S., Lehmann, R. & Volbert, R. (2024). „Rituelle sexuelle Gewalt. Eine kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen empirischen Belegen für ein fragliches Phänomen“ Psychologische Rundschau, 7 5(3), 216–228
Titelfoto: Unsplash/Jr Korpa


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