„Glaubensfreiheit versus Kindeswohl“: Tagungsband jetzt zum kostenlosen Download

(Lesedauer ca. 2 Minuten)

Glaubensfreiheit versus Kindeswohl

war das Thema der ersten Online-Tagung der Bundesstelle für Sektenfragen, die am 22. November 2024 stattfand. Der Tagungsband ist jetzt erschienen und steht hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:

https://bundesstelle-sektenfragen.at/wp-content/uploads/Tagungsband_Glaubensfreiheit-versus-Kindeswohl.pdf

Glaubensfreiheit ist ein zentrales Grundrecht, das sowohl Eltern als auch Kindern das Recht auf religiöse Praxis und Ausübung ihrer Glaubensvorstellungen sichert. Für die Erziehung bedeutet dies, dass Eltern im Rahmen ihrer religiösen Überzeugungen entscheiden können, wie sie ihre Kinder erziehen, einschließlich der Auswahl von Bildung und Gesundheitsversorgung.

Das Kindeswohl hat jedoch Vorrang, wenn religiöse Überzeugungen der Eltern das Wohl des Kindes gefährden. Dies betrifft vor allem den Bereich der medizinischen Versorgung, bestimmte Erziehungsmethoden und den Zugang zu Bildung.

Wenn religiöse Überzeugungen des Elternhauses das Kindeswohl beeinträchtigen (z. B. durch die Ablehnung von nötigen medizinischen Behandlungen oder Gewalt als Strafe für unerwünschtes Verhalten), kann der Staat in den Erziehungsprozess eingreifen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.

Zum Weiterlesen:

Titelfoto: Freepik

Kommentare

Ein Kommentar zu „„Glaubensfreiheit versus Kindeswohl“: Tagungsband jetzt zum kostenlosen Download“

  1. Ein kleiner OffTopic Kommentar:

    über einen Newsletter wurde ich auf einen Artikel zu erneut gestiegenen Inobhutnahmen hingewiesen.

    https://www.vaterlos.eu/69-500-inobhutnahmen-im-jahr-2024-systemversagen-statt-systemschutz/

    Leider sehe ich nicht, woher der Autor die Daten bezieht. Ich vermute, einen Grund wie „destruktive Religiösität“ wird es dort nicht geben.

    Tatsächlich finde ich die Zahlen ebenfalls erschreckend hoch, jedoch wird in den Kommentaren auf einen wichtigen Aspekt hingewiesen. Ein Großteil lässt sich mit allein einreisenden, minderjährigen Schutzsuchenden erklären. Diese werden automatisch der Obhut von Jugendämtern unterstellt.

    (Hat aber weder was mit Österreich, noch mit Sekten zu tun)

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