Glaubensfreiheit versus Kindeswohl
war das Thema der ersten Online-Tagung der Bundesstelle für Sektenfragen, die am 22. November 2024 stattfand. Der Tagungsband ist jetzt erschienen und steht hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:

Glaubensfreiheit ist ein zentrales Grundrecht, das sowohl Eltern als auch Kindern das Recht auf religiöse Praxis und Ausübung ihrer Glaubensvorstellungen sichert. Für die Erziehung bedeutet dies, dass Eltern im Rahmen ihrer religiösen Überzeugungen entscheiden können, wie sie ihre Kinder erziehen, einschließlich der Auswahl von Bildung und Gesundheitsversorgung.
Das Kindeswohl hat jedoch Vorrang, wenn religiöse Überzeugungen der Eltern das Wohl des Kindes gefährden. Dies betrifft vor allem den Bereich der medizinischen Versorgung, bestimmte Erziehungsmethoden und den Zugang zu Bildung.
Wenn religiöse Überzeugungen des Elternhauses das Kindeswohl beeinträchtigen (z. B. durch die Ablehnung von nötigen medizinischen Behandlungen oder Gewalt als Strafe für unerwünschtes Verhalten), kann der Staat in den Erziehungsprozess eingreifen, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
Zum Weiterlesen:
- Maysenhölder, Fabian „Die unsichtbare Gewalt gegen Kinder in Sekten“ n-tv (27. Juli 2025)
- Gollan, Anja/Riede, Sabine/Schlang, Stefan „Glaubensfreiheit versus Kindeswohl“ AJS NRW (2018)
- Riede, Sabine „Kinder in totalitären Bewegungen“ sektenwatch
- Scheffler, Nicole „Kind sein in Scientology“ sektenwatch
- Handl, Wilfried „Jugend in Scientology“ sektenwatch
- „Kindliche Entwicklung im Kontext der Lehre von Scientology“ infosekta (9. Februar 2015)
Titelfoto: Freepik


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