Auf eigentümliche Weise vermittelt dieser Deutschlandfunk-Beitrag den aktuellen Status der öffentlichen Debatte um Rituelle Gewalt-Mind Control (RG-MC) – wenn auch unterkomplex und möglicherweise eher ungewollt:

1. Die Opferberichte
Die WDR-Reporterin Heike Zafar lässt zwei Frauen zu Wort kommen, deren Schilderungen im Münsteraner Gutachten als unplausibel und unglaubwürdig eingestuft werden. Dazu muss man wissen, dass Zafar dem Thema „Rituelle Gewalt“ sehr aufgeschlossen gegenübersteht und seit langem entsprechende Berichte abliefert, zum Beispiel hier und hier.
Auch in dem jüngsten Beitrag ist förmlich zu spüren, wie gerne Zafar sich vorbehaltlos auf die Seite der Betroffenen stellen möchte. Allerdings wird im Münsteraner Gutachten so detailliert begründet, warum die Aussagen fragwürdig sind, dass wohl auch der gutgläubigste Medienmensch nicht mehr so ohne weiteres darüber hinwegsehen kann. Haltungsjournalismus in allen Ehren – aber die Debatte ist eben längst darüber hinaus, wie 2024 bei der Jahreskonferenz vom Netzwerk Recherche deutlich wurde:
Wie kritisch sollten Erzählungen von Missbrauchsopfern hinterfragt werden?
Auch andere Berufskolleg:innen haben sich darüber Gedanken gemacht:
- Strebel, Dominique „Medien haben Macht – und damit Verantwortung“ beobachter (21. Juli 2024)
- Fobbe, Sebastian „Rituelle Gewalt: Wer ist hier im Wahn?“ Übermedien (11. Dezember 2023)
- Schmid, Birgit „Sexueller Missbrauch: Dürfen Journalisten Opferberichte infrage stellen?“ NZZ (7. Februar 2022)
Immerhin lässt Heike Zafar diesmal auch Prof. Aileen Oeberst zu Wort kommen und gibt zu erkennen, dass sie den Begriff „Falscherinnerungen“ zumindest schon mal gehört hat.
2. Der Begriff „Rituelle Gewalt“
Auch in dem Deutschlandfunk-Beitrag wird überdeutlich, dass der Begriff „Rituelle Gewalt“ völlig unangebracht ist und lediglich für maximale Verunklarung der Problematik sorgt. Der Hauptautor der Münsteraner Studie, Rechtsanwalt Dr. Matthias Sartorius, weiß das auch ganz genau (im Gutachten kritisiert er zu Recht den Definitionswirrwarr um den Begriff „Rituelle Gewalt“) – trotzdem lässt er sich zu der Formulierung „rituell angehauchter“ Missbrauch hinreißen, etwa in einem Exorzismus-Fall.
Leider bedient er damit genau das Narrativ, das Liz Wieskerstrauch neuerdings zu kreieren versucht, nämlich „eine Teufelsaustreibung“ im Erzbistum Köln als „Beweis“ für „rituelle Gewalt“. Der Herr, um den es dabei geht, kommt auch in Zafars DLF-Beitrag vor und schildert glaubhaft schreckliche Dinge. Die Frage ist nur, ob die Ausnutzung von religiösen Ritualen (wie Beicht- und Bußrituale oder Exorzismus) beziehungsweise ein als Teufelsaustreibung getarnter Missbrauch als „rituelle“ Gewalt mit einem ideologischen Hintergrund bezeichnet werden sollte – oder ob das nicht vielmehr Tatbegehungsgelegenheiten und Tatbegehungsstrategien von Missbrauchstäter:innen sind.
Insofern liegt Matthias Katsch von der Initiative „Eckiger Tisch“ falsch, wenn er im Deutschlandfunk sexualisierte Gewalt „im Kontext von rituellen Handlungen, die Teil der katholischen Religion sind“, zum Beispiel während der Beichte, in einen Zusammenhang mit „ritueller Gewalt“ bringt:
Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob weitergehende Formen von ritualisierter Gewaltausübung belegbar sind, aber indem man das so pauschal in Frage stellt, fällt man hinter das zurück, was es bereits an Erkenntnissen in diesem Feld gibt.
Das Gegenteil ist der Fall: Niemand stellt in Frage, dass es bei Exorzismen zu schweren sexuellen Übergriffen kommen kann und sogar im Beichtstuhl sexueller Missbrauch stattfindet – aber warum erfindet man dafür einen verschleiernden Begriff wie „rituelle Gewalt“, anstatt die Dinge beim Namen zu nennen?
3. Die Therapeut:innen
Es ist völlig verständlich, dass die Ergebnisse des Münsteraner Gutachtens für die Betroffenen „ein schwerer Schock“ sind, wie Heike Zafar am Ende erklärt. Umso tragischer, dass in der RG-MC-Szene keinerlei Umdenken zu erkennen ist:
Sexuelle Gewalt unter Einsatz von Mind Control, Aufspaltung von Persönlichkeiten, jahrelanges Vergessen – für sie alles Realität,
stellt Zafar die Traumatherapeutin Margarethe Philipp vor, die allen Ernstes behauptet, dass „keine solide Traumatherapeutin ihren Patienten etwas einredet“. Studien zeigen ein anderes Bild. So gesehen, mag die „heftige Kritik“ am Münsteraner Gutachten ein durchaus lohnenswertes journalistisches Thema sein. Aber es gäbe viel mehr dazu zu sagen.
Und so steht zu hoffen, dass Heike Zafar und ihre Kolleg:innen diesen Beitrag „Gibt es rituelle Gewalt in der katholischen Kirche?“ als Einstieg in eine tiefergehende Betrachtung des Themas verstehen – nicht als Endpunkt.
Zum Weiterlesen:
- Harder, Bernd „Satanistisch-rituelle Gewalt endlich bewiesen – wirklich?“ skeptix (6. Januar 2026)
- Steffen, Raphael „Die Debatte um rituelle Gewalt im Bistum Osnabrück – und was sich daraus lernen lässt“ noz (25. Dezember 2025)
- Harder, Bernd „Rituelle Gewalt: Ja, es ist eine Verschwörungstheorie“ skeptix (18. Oktober 2025)
- Harder, Bernd „Bloß eine Scheinerklärung: Bistum Münster untersuchte ein Dutzend Fälle ritueller Gewalt“ skeptix (9. Oktober 2025)
- Harder, Bernd „Mysteriös, unbegreifbar: Warum verzichtet die Satanic-Panic-Szene nicht auf den Begriff der Rituellen Gewalt?“ skeptix (12. Oktober 2025)
- „Definitionen Rituelle Gewalt“ Infoportal Satanic Panic (15. August 2025)
- Harder, Bernd „Rituelle Gewalt-Mind Control: Die vielen blinden Flecke des Dokumentarfilms Blinder Fleck“ skeptix (13. Juni 2025)
- „Westpol und Rituelle Gewalt“ Infoportal Satanic Panic (26. Mai 2023)
- „Jutta Stegemann und eine zweifelhafte Therapie“ Infoportal Satanic Panic (10. April 2023)
Titelfoto: Freepik


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