Das Aus für die Homöopathie auf Kassenkosten scheint nun beschlossene Sache zu sein

(Lesedauer ca. 2 Minuten)

Man mag es kaum glauben – aber selbst ein promovierter Fachapotheker wie Dr. Hannes Proeller (Augsburg) verbreitet öffentlich den Unsinn, die Streichung der Homöopathie aus dem Krankenkassenkatalog könne dazu führen, „dass Behandlungsalternativen zugunsten kostenintensiverer Schulmedizin verschwinden“.

Dazu haben wir letzte Woche schon alles gesagt: Wie kann das Bezahlen von Unwirksamkeit in irgendeiner Weise ökonomisch sinnvoll sein?

Das sieht nun endlich auch die Politik so. Heute ist in Berlin der Gesetzesentwurf zur Krankenkassenreform beschlossen worden, der Folgendes vorsieht (Seite 11):

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen ausgeschlossen.

Die Begründung (Seite 69):

https://kurzlinks.de/gnsb

Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren und soll vor der Sommerpause Anfang Juli vom Bundestag beschlossen werden.

Interessant könnte noch werden, ob die neue Zuckersteuer dann auch für Globuli gilt.

Zum Weiterlesen:

Titelfoto: Wikimedia

Kommentare

8 Kommentare zu „Das Aus für die Homöopathie auf Kassenkosten scheint nun beschlossene Sache zu sein“

  1. Das, was Poeller prophezeit, kann ich aus erster Hand berichten:

    Eine Freundin hat vor ein paar Jahren mit leichter Erkältung eine kleine Fahrradtour im Urlaub begonnen – und sich natürlich übernommen. Kleiner Schwächeanfall, aber dazu eine „Angststörung“ (Eigenbezeichnung). Hat sich also reingesteigert, bis wir letztlich den Notarzt rufen mussten. Der kam dann, und allein seine Anwesenheit hat dann für Besserung gesorgt. Bisschen Rumgetätschel, fertig.

    O-Ton der Freundin hinterher: „Hätte ich mein Rescue Remedy dabeigehabt, wäre das alles nicht nötig gewesen“.

    Und das ist genau das beschriebene Szenario: Sie hätte sich mit Placebo beruhigen lassen, aber weil keine da waren, musste der Notarzt her.

    Noch ein denkbares Szenario: Die Eso-Mutti, die ihre Erkältung mit Homöopathie „behandelt“, sich damit besser fühlt und einen Tag weniger krankgeschrieben ist. Aus Sicht eines Arbeitgebers: „Lass die Alte doch ihren Zucker fressen, solange sie dann zur Arbeit kommt!“

    Das Problem ist: Der Ansatz, dass wir nur lange genug er- und aufklären müssen, scheitert an Menschen, die das Leben in ein irrationale Ecke getrieben hat, die sich in ihrer Irrationalität sehr wohl fühlen und die mit Argumenten nicht erreichbar sind. Wenn ich erwähnter Freundin ruhig erkläre, was an Homöopathie nicht stimmt, zuckt sie mit den Schultern und sagt „Mir egal, mir hat’s geholfen“. Die werden wir nie los, die wird’s immer geben.

    Ich find’s schwierig. Der Gesetzentwurf ist gut. Wenn du mit solchen Leuten nichts zu tun hast, ist es einfach. Aber im realen Kontakt? Jedes mal Kontra, Diskussion, beharren auf Argumenten? Da gilt der alte Grundsatz „Du kannst Recht haben oder eine Beziehung“.

    Noch nebenbei eine Anmerkung zu einem Zitat aus dem verlinkten Artikel:

    „Ich bin froh, dass ich in meiner Apotheke die westliche Schulmedizin, die Homöopathie und alle anderen integrativen Arzneien in meiner Empfehlung einbauen kann.“

    Da würde mich mal interessieren, ob sich Poellers Empfehlungen streng innerhalb des Rahmens bewegen, was über homöopathische Mittel in einer Apotheke gesagt werden darf und was nicht.

  2. @Christian:

    Und das ist genau das beschriebene Szenario: Sie hätte sich mit Placebo beruhigen lassen, aber weil keine da waren, musste der Notarzt her.

    Kann ich im Kern alles nachvollziehen, aber konkret geht es aktuell ja eher darum, ob die Allgemeinheit (= Beitragszahler) diese Placebos bezahlen soll oder ob die Dame ihre Rescue Remedy nicht auch selbst kaufen kann, wenn sie darauf schwört.

    Und ich glaube auch nicht, dass der Herr Proeller Globuli als Placebotherapie sieht – er hält sie ja für „effizient und erfolgreich bei vielen Indikationen“:

    Fakt ist, dass die Homöopathie bei vielen chronischen Erkrankungen tiefgreifende Veränderungen hervorrufen kann, schnell wirkt und meistens preiswerter als eine konventionelle Behandlung ist.

    Bedenklich, dass ein promovierter Apotheker so etwas verbreitet.

  3. @ Bernd Harder:

    Ob Herr Proeller in dem Zitat bewusst von „Homöopathie“ spricht, nicht von Homöopathika? Dass ein Gespräch bei vielen Dingen helfen kann, stellt ja niemand in Abrede. Ob es zum Gespräch Gobuli oder Apfelkuchen gibt, ist vielleicht nicht so entscheidend.

    Die letzte Frage oben im Post ist vermutlich als Scherz gemeint? Die geplante Zuckerabgabe (es wird jetzt wohl eine Abgabe, keine Steuer) soll ja Süßgetränke betreffen, nicht Zucker an sich.

  4. @Joseph Kuhn:

    Die letzte Frage oben im Post ist vermutlich als Scherz gemeint?

    Sagen wir mal so: Der Link führt hierhin:

    https://www.der-postillon.com/2026/04/zuckersteuer-globuli.html

  5. Zu dem Beispiel mit dem Rescue-Remedy (also Bachblüten, die – anders als Homöopathika und Anthroposophika – keine Arzneimittel sind) muss man mal weiterdenken:

    Dem Glauben an ein Ritual (etwas anderes ist das Verwenden dieses Mittelchens ja nicht) darf man nicht noch Futter geben. So nach dem Motto: Lasst den Leuten doch ihre harmlosen Kügelchen. Die Leute sollen ihre Bach-Blüten verwenden, ja, auch Homöopathika und Co. Sie sollten aber durch Kassenerstattungsfähigkeit und Arzneimitteleigenschaft nicht dahingehend in die Irre geführt werden, dass es sich um wirksame Mittel handelt. DAS ist der Punkt.

    Und dieser Apotheker ist ja nicht der einzige mit solchen seltsamen Ansichten, ich habe ja an anderer Stelle schon einmal den Chef der Landesapothekerkammer Rheinland zitiert, der nahezu den gleichen Unsinn von sich gab.

    Es gibt durchaus hier und da das Problem, dass Menschen von Homöopathika und Co. psychisch abhängig sind und sich gar in der Lebenshaltung einschränken, um sich ihre Mittelchen leisten können. Man hört gelegentlich davon im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, in denen sich die Leute meist ein Übermaß von Homöopathika erstreiten wollen.

    Das ist aber nicht ein Argument für die Kassenerstattung von unwirksamen Mitteln, sondern eine sehr bedauerliche Folge davon, dass sich eine falsche Reputation der Homöopathie zum Schaden solcher Menschen weit verbreitet hat. Und genau dagegen richtet sich das Ende der Erstattung. Was aber erst ein Anfang ist und noch zu kurz greift:

    https://netzwerk-homoeopathie.info/offener-brief-an-staatssekretaer-tino-sorge-bmg-zur-evidenz-im-oeffentlichen-gesundheitswesen/

  6. @Christian:

    „Da würde mich mal interessieren, ob sich Poellers Empfehlungen streng innerhalb des Rahmens bewegen, was über homöopathische Mittel in einer Apotheke gesagt werden darf und was nicht.“

    Die sogenannte Beratung jedenfalls zu nur registrierten Homöopathika ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Heilmittelgesetz. Denn nach § 5 HWG dürfen solche Mittel nicht mit Indikationen beworben werden – aus gutem Grund, denn der Gesetzgeber wusste durchaus, dass es keinen spezifischen Wirksamkeitsnachweis gibt und wollte deshalb der Selbstmedikation damit durchaus einen Riegel vorschieben.

    Diese Werbung ist sogar innerhalb von Fachkreisen verboten – also von Hersteller zu Apotheke beispielsweise. Das hat der BGH mehrfach bestätigt. Die Apotheke ist ein Teil der Kette und die Schnittstelle zum Verbraucher und genau da sollte das HWG erst recht greifen.

    Wenn die nette Apothekerin Oma Krawuttke also erzählt, gut wirksam gegen ihre Arthrose sei Sulfur C30, dann verstößt sie damit gegen das Heilmittelwerbegesetz. Auch wenn sie das in einem „Fachseminar“ eines großen Herstellers so „gelernt“ hat. Passiert nur nichts. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich pflege das immer als die unausweichliche Kollision von Realität und Wirklichkeit zu bezeichnen.

    Dass berufsrechtlich in Apotheken ohnehin nach dem belegten Stand der medizinischen Wissenschaft zu beraten ist – geschenkt

  7. @Udo Endruscheit

    Wie ist es, wenn Oma Krawuttke in die Apotheke geht und die Apothekerin bittet, ihr etwas Homöopathisches gegen ihre Arthrose zu empfehlen? Müsste ihr dann wortlos ein Mittel hingestellt werden?

    Als ich mal mehrere Rezepte in der Apotheke einlöste, wurde mir unaufgefordert vorgeschlagen, (begleitend) bestimmte Globuli zu nehmen. Ist das noch erlaubt?

    Im Voraus vielen Dank für Antworten.

  8. Bernd Harder

    Der Spiegel schließt sich dem INH an:

    Wer sich bei der Krankenversicherung auf Wissenschaft und klinische Evidenz beruft, sollte auch in anderen Bereichen konsequent sein und solche Ausnahmeregelungen abschaffen. Globuli gehören, wenn überhaupt, in den Supermarkt oder in die Drogerie. Und zwar mit einem deutlichen Warnhinweis: »Dieses Produkt hat keine medizinische Wirkung. Bei gesundheitlichen Beschwerden konsultieren Sie eine Ärztin oder einen Arzt.«

    Und dem PR-Genie in Hamburg geht langsam so richtig der Stift.

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