Man mag es kaum glauben – aber selbst ein promovierter Fachapotheker wie Dr. Hannes Proeller (Augsburg) verbreitet öffentlich den Unsinn, die Streichung der Homöopathie aus dem Krankenkassenkatalog könne dazu führen, „dass Behandlungsalternativen zugunsten kostenintensiverer Schulmedizin verschwinden“.
Dazu haben wir letzte Woche schon alles gesagt: Wie kann das Bezahlen von Unwirksamkeit in irgendeiner Weise ökonomisch sinnvoll sein?
Das sieht nun endlich auch die Politik so. Heute ist in Berlin der Gesetzesentwurf zur Krankenkassenreform beschlossen worden, der Folgendes vorsieht (Seite 11):
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen ausgeschlossen.
Die Begründung (Seite 69):

Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren und soll vor der Sommerpause Anfang Juli vom Bundestag beschlossen werden.
Interessant könnte noch werden, ob die neue Zuckersteuer dann auch für Globuli gilt.
Zum Weiterlesen:
- „Kabinett beschließt Entwurf zur Krankenkassen-Reform“ zdf (29. April 2026)
- „Was sich für gesetzlich Versicherte ändern soll“ tagesschau (29. April 2026)
- Harder, Bernd „Homöopathie: Wie kann das Bezahlen von Unwirksamkeit ökonomisch sinnvoll sein?“ skeptix (25. April 2026)
- Bertelsen, Hans-Werner „Homöopathie im Athletenknie“ DocCheck (24. April 2026)
- Harder, Bernd „War’s das? Nina Warken deutet Kassen-Aus für Homöopathie an“ skeptix (15. April 2026)
- „Homöopathie in der Apotheke – ein Münsteraner Memorandum“ INH (22. Februar 2023)
Titelfoto: Wikimedia


Schreibe einen Kommentar