„Rituelle Gewalt“ heißt jetzt anders – aber was bringt das?

(Lesedauer ca. 14 Minuten)

Die einschlägig bekannte Journalistin Beate Hinrichs ist begeistert von der neuen Studie „Gewalt erleiden – Eine Soziologie organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt“ von Tabea Koepp (hier zum kostenlosen Download). Die Soziologin von der Uni Bielefeld schlägt vor, den umstrittenen Begriff „rituelle Gewalt“ zu ersetzen durch „weltanschaulich eingebettete organisierte sexualisierte Gewalt“.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/tabea-koepp-gewalt-erleiden-studie-rezension-100.html

Hinrichs meint, dass die Autorin „weit über alles hinausgeht, was bisher an Forschung zu dem Thema vorliegt“.

Ach wirklich? Schauen wir mal.

Der Mythos von der „Unvorstellbarkeit“ ritueller Gewalt

Auch Tabea Koepp perpetuiert das Narrativ von der „Unvorstellbarkeit“ ritueller Gewalt „jenseits des Denk- und Aussprechbaren“, weil solche Taten „jeder unversehrten Welterfahrung“ widersprächen, nicht zu der „eigenen moralischen Erwartung“ passten und Berichte von Gewaltüberlebenden „als Irritation der eigenen Normalität“ erschienen.

Das mag durchaus für die „Lebenswelt“ der meisten Menschen gelten – aber aus welchem Grund sich „Gewaltschilderungen von Betroffenen von ritueller Gewalt weit außerhalb […] des überhaupt Vorstellbaren“ bewegen sollen, bleibt ebenso offen wie in der reißerischen Ankündigung der Pseudo-Doku „Blinder Fleck“:

Man will das nicht hören, man will das nicht sehen, will es nicht glauben.

Wer ist „man“? Und wieso nicht?

Tabea Koepp gibt an, sich „intensiv mit verschiedenen Fällen von
Massenerschießungen, Bürgerkriegen, Terroranschlägen oder Konzentrationslagern“ und mit „massiver organisierter Gewalt“ befasst zu haben. Nichtsdestotrotz sei in ihr der Eindruck entstanden, für die vorliegenden Studie „mich mit einer Form von sozialem Handeln zu beschäftigen, das in seiner Schwere den Kern menschlicher Verletzungsfähigkeit adressiert“. Soll wohl bedeuten, dass „rituelle Gewalt“ doch irgendwie etwas ganz Besonderes ist – so wie die RG-MC-Szene sich das wünscht.

Dass es bei einer umfassenden Betrachtung von Gewalterfahrungen nicht nur darum geht, diese mit dem subjektiven Empfinden des unbeteiligten Normalbürgers abzugleichen, scheint Koepp nicht in den Sinn zu kommen. Vielleicht sollte die Autorin mal einen Tag bei der polizeilichen Auswertung von Missbrauchsdarstellungen verbringen und erkunden, ob es auch für die dort tätigen Beamtinnen und Beamte „ein Privileg“ ist, „sich Gewalt nicht
vorstellen zu können“.

Schließlich kommt der unvermeidliche Satz (Seite 230):

Die Unvorstellbarkeit von Gewalt trägt massiv zu ihrer Geheimhaltung bei, und es ist gerade die Brutalität von weltanschaulich eingebetteter organisierter sexualisierter Gewalt, die es wahrscheinlicher macht, dass Überlebenden nicht geglaubt wird.

Man fragt sich, wie grausamste Verbrechen (Armin Meiwes, Karl Denke, Fritz Haarmann, „764“ etc.) und Missbrauchsringe wie Bergisch-Gladbach, Münster oder Lüdge überhaupt je aufgedeckt werden konnten, wenn doch offenbar niemand solchen Tatberichten glaubt, die über das Fassungsvermögen eines empathiefähigen Durchschnittsmenschen hinausgehen, wie Koepp insinuiert.

Warum es „kaum verurteilte Täter“ gibt

Koepp erwähnt die Tatsache, dass es „kaum verurteilte Täter gibt“ – eben dies sei für die Kritiker ein Argument für die Nichtexistenz von „ritueller Gewalt“. Dabei werde übersehen, dass rituelle Gewalt „kein eigener Straftatbestand ist, Verurteilungen somit statistisch nicht sichtbar sind“:

So berichten Rechtsanwältinnen, dass sie einige Fälle von ritueller Gewalt begleitet haben und auch Täter verurteilt wurden, die weltanschauliche Einbettung der Gewalt aber in den Urteilen nicht erscheint.

Konkret nennt Koepp nur eine Rechtsanwältin, nämlich Ellen Engel, die in einem Zeit-Interview beklagt, dass „in einem Urteil nie ritueller Missbrauch“ steht. Stellt sich allerdings die Frage: warum auch? Die Kriminologin Petra Hasselmann erklärt:

Denn eigentlich braucht man einen solchen Begriff [wie „rituelle Gewalt“] ja gar nicht, wenn mögliche Tathandlungen bei einer Einzelfallbetrachtung durch bereits bestehende Straftatbestände klar umschrieben, weil definiert sind.

Er ist aber mitsamt seinen impliziten Assoziationen wichtig für die ideologisch geführte Debatte, um dem Gewaltformat einen Charakter von Wahrheit und realer Existenz zu verleihen.

Was hindert Frau Engel (die auch in „Blinder Fleck“ auftritt) denn daran, mal einen abgeschlossenen Fall mit Verurteilung der Einzeltäter*innen anonymisiert zu schildern und überzeugend darzulegen, was genau daran der „rituelle“ Missbrauch war? Es steht zu vermuten, dass sie das nicht kann. Ebenso wie Liz Wieskerstrauch, die in einem Interview (ab Minute 7:00) im Brustton der Überzeugung wiedergibt, was eine Polizistin ihr erzählt haben will:

Und gerade jetzt bei dieser Kinotour habe ich von einem Fall gehört, da war nämlich eine Kriminalbeamtin mit im Kino, und die hat mir dann hinterher erzählt, sie hätten eine kleine Sekte ausgehoben, und bei Sekten, das ist eindeutig rituell, was da geschieht.

Das heißt, die haben den Täter auch verurteilt, aber wenn man nach dieser Fallgeschichte googelt, findet man den Begriff rituell dabei überhaupt nicht. Trotzdem war es so. Also sexualisierte rituelle Gewalt ist da, das ist im Kreis Klewe, NRW, im Norden irgendwo gesichert. Das wusste ich zum Beispiel auch nicht.

Anscheinend spricht Wieskerstrauch vom „Orde der Transformanten“. Der Sektenführer wurde 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren Haft verurteilt. „Rituell“ war daran überhaupt nichts, sondern es handelte sich um sexualisierte Gewalt in einer Sekte, wie sie auch bei den Zeugen Jehovas, der Colonia Dignidad, der Karma Kagyü Gemeinschaft und vielen anderen Sondergruppen belegt ist. Wann immer die RG-MC-Szene mit spezifischen Beweisen für „rituelle Gewalt“ wedelt, ist nichts dran.

In einer Fußnote erwähnt Koepp auch „die kürzliche Festnahme von vier Tätern in Australien, die Teil eines internationalen Missbrauchsrings für satanistischen Kindesmissbrauch“ waren und beschuldigt werden, „über eine international betriebene Website Videoaufnahmen von Kindesmissbrauch sowie von Sodomie besessen, verbreitet und zugänglich gemacht zu haben“.

Wie wir hier berichteten, wabert der Fall seither im Nebulösen. Bislang ist völlig unklar, was genau auf diesen Aufnahmen zu sehen ist. Der Hauptbeschuldigte Landon Ashton Versace Germanotta-Mills wurde im April 2026 auf Kaution entlassen und wenige Tage später erneut verhaftet.

Nicht zuletzt versucht die Webseite „Infoportal Rituelle Gewalt“, dem Thema mehr Sichtbarkeit zu geben. Was man dort indes an „Beweisen“ findet, sind

… Beate Tschäpe und der NSU, ein esoterischer Sektenführer („Lichtoase“, „Ramtha“), dem Vergewaltigungsvorwürfe gemacht wurden, bis hin zur Colonia Dignidad und sogar zu Anneliese Michel,

schreibt die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW). Weniger freundlich formuliert ist das „Infoportal Rituelle Gewalt“ ein wahlloses Sammelsurium von Fällen und Urteilen, die irgendwas mit Sekten, Kirchen oder psychisch kranken Einzeltätern zu tun haben, die sich zum Beispiel mit einer Harry-Potter-Hexe identifizierten.

Werden die Aussagen von Betroffenen pauschal in Zweifel gezogen?

Im Weiteren behauptet Koepp, dass Therapieerfahrung und das Vorliegen schwerer psychiatrischer Diagnosen immer noch dazu führten, dass die juristische Glaubhaftigkeit als Zeugin und damit die Aussagetüchtigkeit angezweifelt werde:

Aus diesem Grund ist es aktuell im Prinzip fast ausgeschlossen, als Überlebende von ritueller Gewalt die erfahrenen Straftaten erfolgreich zur Anzeige zu bringen, weil an der Hürde der Glaubhaftigkeitsbegutachtung Betroffene von ritueller Gewalt praktisch ausnahmslos scheitern.

Als Referenz gibt Koepp unter anderem den Aufsatz „Die Methode der forensischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung im deutschen Sprachraum – Ein interdisziplinäres Plädoyer für eine kritische Bestandsaufnahme zur Anwendung der sogenannten Nullhypothese in unterschiedlichen Verfahrenskontexten“ von Fegert et al. (2024) an. Die ausführliche Replik darauf (Volbert et al., 2025) sowie eine frühere Facharbeit dazu (Volbert et al., 2019) sucht man an dieser Stelle und im Literaturverzeichnis vergebens.

Im WTF-Talk erklärte die Rechtspsychologin Susanna Niehaus von der Universität Luzern zu dem Vorwurf, dass aussagepsychologische Untersuchungen lediglich zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen psychisch gesunder Personen konzipiert worden seien:

Das ist falsch.

Erstens sei es nicht richtig, dass Menschen, die an einer Traumafolgestörung leiden, keine vernünftigen Aussagen machen könnten. Zweitens bestehe der Kerngedanke der aussagepsychologischen Begutachtung gerade darin, die individuellen Voraussetzungen der betreffenden Person zu berücksichtigen.

Die Rituelle Gewalt-Mind Control-Verschwörungstheorie

Die Rituelle Gewalt-Mind Control-Verschwörungstheorie (RG-MC) mit ihren spezifischen Elementen (wie sie beispielsweise im Münsteraner Gutachten aufgelistet werden) scheint Tabea Koepp nur bruchstückhaft bekannt sein:

https://kurzlinks.de/1x8b

Koepp beklagt die „massive Verrätselung“ des Phänomens der rituellen Gewalt, was sich in „diversen Verschwörungsmythen“ zeige. Verschwörungsgläubigen Therapeut:innen wirft sie vor, rituelle Gewalt

… überwiegend auf satanische Gruppen und extreme Ritualformen [zu] verkürzen, die von der Allmacht und Monstrosität der Täter*innengruppen ausgehen und daraus eine umfassende Schutz- und Wehrlosigkeit der Betroffenen ableiten.

Hierin zeige sich eine „mangelhafte professionelle Praxis“ sowie die „Essenzialisierung und Fetischisierung“ von ritueller Gewalt.

Die RG-MC-Kritiker:innen wiederum (vor allem „kriminologisch und rechtspsychologisch tätige Akteure“) würden Erinnerungen an sexualisierte Gewalt pauschal unter „False-Memory-Verdacht“ stellen. Das ist allerdings so grob simplifiziert, dass Koepps Einlassung, die „populärkulturellen Diskurse und Narrative um rituelle Gewalt inhaltlich nicht beforscht“ zu haben, einem wissenschaftlichen Offenbarungseid gleichkommt. Zumal die Autorin – trotz eingestandener fehlender Kenntnisse – versucht, „Mind Control“ als die „systematische Abrichtung von Kindern auf Basis operanter Konditionierung“ zu definieren.

Dass „Mind Control“ in der RG-MC-Szene ganz anders verstanden wird, hätte Koepp sowohl beim „Fachkreis Sexualisierte Gewalt in Organisierten und Rituellen Gewaltstrukturen“ als auch bei Nick et al. nachlesen können:

https://kurzlinks.de/is4p

Offenbar hat Koepp die Fachdiskussion zum Thema „rituelle Gewalt“ gar nicht verfolgt und kann daher die „kritische Auseinandersetzung mit fragwürdigen empirischen Belegen für ein fragliches Phänomen“ (Mokros et al.) auch nicht einordnen, sodass bei den Leserinnen und Lesern der Eindruck entsteht, hier würden sich lediglich ein paar Therapeut:innen mit ein paar Journalist:innen um die Deutungshoheit über „rituelle Gewalt“ streiten.

Wie gehabt: Interviews ohne externe Glaubhaftigkeitsprüfung

Insgesamt hat Tabea Koepp 24 Personen (12 „Überlebende“ und 12 „Fachkräfte, wobei einige der Fachkräfte selbst Überlebende waren“) interviewt. Im Kapitel „Verfügbare Daten und Stand der Forschung“ erwähnt die Autorin auch die anonyme Online-Befragung von 165 „selbstdefinierten Betroffenen“, für die der renommierte Hamburger Sexualwissenschaftler Peer Briken seinen Namen hergab. Unerwähnt lässt Koepp die massive Kritik an dieser „Studie“, wie sie etwa von Niehaus/Krause und Mokros et al. formuliert wurde. Briken trat daraufhin sogar von dem Anspruch zurück, überhaupt „Fakten“ präsentiert zu haben und betonte, „keinerlei externe Kriterien für die Glaubhaftigkeit“ der Betroffenenberichte liefern zu können.

Und genau daran krankt auch Koepps Studie. Weder ist klar, bei wie vielen ähnlichen Befragungen die 24 Personen unter Umständen schon teilgenommen haben, noch wie viele Selbstdarsteller:innen möglicherweise darunter sind. Koepp räumt ein, dass

… der Wirklichkeitsgehalt von Betroffenenberichten und damit die Sinnhaftigkeit und Legitimität empirischer Forschung immer wieder infrage steht.

Etwaige Falscherinnerungen tut Koepp mit dem generellen „Problem der retrospektiven Sinngebung von Handlungen“ ab, anstatt den aktuellen Forschungsstand zum Thema Falscherinnerungen klar zu benennen. Schließlich gesteht sie ein:

Es geht im Forschungsprozess nicht darum, eine objektive Realität aufzudecken, sondern qualitative Forschung aus soziologischer Perspektive immer sozial konstruierte Wirklichkeiten abbildet.

Wie vorsichtig man mit Erinnerungen und Aussagen von selbstdefinierten Betroffenen von „ritueller Gewalt“ sein sollte, hat nicht nur Liz Wieskerstrauch mit ihrer Pseudo-Doku „Blinder Fleck“ gezeigt; auch das Web-Portal 50 Voices of Ritual Abuse von Chantal Frei musste gerade ein Testimonial löschen:

https://www.instagram.com/p/Db7r4LdFu3X/

Das angebliche Opfer Jessie Marsson ist selbst wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden.

Welche Rolle spielt denn nun eigentlich die Weltanschauung bei „weltanschaulich eingebetteter organisierter sexualisierter Gewalt“?

Den Begriff „rituelle Gewalt“ lehnt Tabea Koepp ab. Denn dabei handele es sich lediglich „um eine Variante von in Gruppen organisierter sexualisierter Gewalt, die sich primär durch die weltanschauliche Einbettung der Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet“.

Das nähert sich stark dem an, was Fegert/Urbaniok (2024) ausführten:

https://link.springer.com/article/10.1007/s00115-024-01652-2

Koepp schreibt:

Der Begriff „Rituelle Gewalt“ verdeckt, dass es sich zum einen nicht um einen außergewöhnlichen und vorrangig ideologisch motivierten Spezialfall mit dem Ziel der „perversen religiösen Anbetung“ handelt, sondern in den Gruppen überwiegend machtvolle, sadistische und kommerzielle Interessen verfolgt werden.

So gerät schnell aus dem Blick, dass die Weltanschauungen innerhalb der Gruppen nahezu immer als „legitimatorischer Kontext“ der Gewalt und damit auch als Instrument und Strategie der sexuellen Ausbeutung fungieren, was eine (erzwungene) Sinnstiftung der Gewalt bei potenziell allen Beteiligten implizieren kann und als ein Kernmerkmal dieser Gewaltform verstanden werden sollte.

Ihre Interviewpartner:innen würden „rituelle Gewalt“ von anderen Gewaltformen darüber unterscheiden, „dass die Gewaltsituation unmittelbar einen weltanschaulichen Transzendenzbezug aufweist“. Die Weltanschauungen, von denen berichtet wird, seien divers und reichten von neogermanischen, völkischen und faschistischen Weltsichten über Abwandlungen von christlichen Religionen und Satanismus bis hin zu natur- und energiebezogenen esoterischen beziehungsweise spirituellen Vorstellungen.

Was aber differenziert dann „weltanschaulich eingebettete organisierte sexualisierte Gewalt“ von sexualisierter Gewalt in Sekten, Kirchen und Kultgruppen? Und warum braucht man dafür einen eigenen Begriff, wenn es lediglich um religiös begründete Täterstrategien, Missbrauch in geschlossenen Gruppen, Abhängigkeiten, Drohungen, ideologische Rechtfertigungen und Ausbeutung geht? All das ist längst bekannt und erforscht, von der Colonia Dignidad bis hin zu Go&Change. Rituale, so Koepp weiter, hätten hier lediglich einen ordnungsstiftenden Effekt und stellten Erwartungssicherheit her, sie erschöpften sich in „Sachen, die eine Abfolge haben“ beziehungsweise in Regelmäßigkeiten bei den Abläufen.

Im Grunde, lässt Koepp in ihrem Fazit erkennen, sei der vorgeschlagene Neologismus „weltanschaulich eingebettete organisierte sexualisierte Gewalt“ nur in einer Hinsicht wirklich relevant: nämlich im Hinblick auf Kinder in der Gruppe:

Bezüglich der Rolle, die die Weltanschauung bei der sexuellen Ausbeutung spielt, kann dieses Hineingeborenwerden in die Gewalt gar nicht wichtig genug eingeschätzt werden.

Dass Kinder die Weltanschauungen ihrer Eltern übernehmen und ihr eigenes Wertesystem zunächst daran anschließend entwickeln, ist ein kaum zu verhindernder und vor allem überlebenssichernder Sozialisationsprozess, weshalb es nicht überrascht, dass die Gruppenkinder bis zu einem gewissen Alter der an sie herangetragenen Weltsicht bedingungslos folgen und auch daran anschließende Selbst- und Weltbezüge entwickeln.

Oder:

Die hier beforschten Gruppen unterscheiden sich als Lebenswelt nicht grundlegend von Terrorgruppen, kriminellen Gangs oder öffentlichen Sekten. Gleichwohl ist die Besonderheit, dass die Gruppenkinder in die Gruppen hineinsozialisiert werden, indem ihre Familien sie in die Gruppe einbringen.

Das mag zutreffen, bleibt aber weit hinter dem zurück, was in den vergangenen Jahrzehnten unter den Stichwörtern „Rituelle Gewalt“ oder „Satanic Panic“ diskutiert worden ist. Und das ist das Hauptproblem von Koepps Studie. Da Koepp den Fachdiskurs und die zentralen Elemente der RG-MC-Verschwörungstheorie nicht zu kennen scheint, gibt sie einerseits

  • die immergleichen und schon zig-fach gehörten oder gelesenen Aussagen von Betroffenen wieder („Prinzessin des Satans“, „Satanshochzeit“, „Särge“, „Keller“, „Feuer“, „Kerzen“, „Kapuzen“, „Tiere töten“ bis hin zu dem seit „Lukas“ populären Essen von Tierherzen)

und bettet andererseits

  • diese extremen Schilderungen in den recht banal anmutenden Rahmen einer erzwungenen Sinnstiftung durch eine wie auch immer geartete Weltanschauung ein:

Die von mir geführten Interviews mit Überlebenden [weisen] eindeutig darauf hin, dass die weltanschauliche Ausrichtung von den Betroffenen nicht primär als Basis für die Konstitution der Gruppen als Glaubensgemeinschaft erlebt wird, sondern vielmehr instrumentalisiert wird, um kommerzielle, machtvolle und sadistische Interessen zu befriedigen.

Also kann die Katze gleichzeitig als lebendig und tot betrachtet werden? Es gibt sie, die schwersten Gewalttaten an kindlichen Opfern durch ein Täternetzwerk mit Verbindungen zu Organisierter Kriminalität? Zugleich aber sind Satanismus und Co. lediglich ein „legitimatorischer Kontext“ der Gewalt?

Da klafft eine gewaltige Erklärungslücke, die sich allein schon dadurch ergibt, dass die Soziologin Koepp sämtliche psychologisch-psychiatrischen sowie kriminologischen Aspekte ausklammert. Besonders deutlich wird das im Kapitel „Geheimhaltung“, in dem die Autorin gewaltsoziologisch zu erklären versucht, warum solche klandestinen Kultgruppen jahrzehntelang unentdeckt existieren können – was unter psychologischen Aspekten kaum plausibel ist.

Was also bringt der neue Begriff überhaupt?

Tabea Koepp meint im Nachwort (Seite 311) betonen zu müssen, dass sie daran glaubt, dass es „weltanschaulich eingebettete Formen von organisierter sexualisierter Gewalt wirklich gibt, auch in Deutschland“. Das dürfte kaum zu bestreiten sein, wenn man die Weltanschauung lediglich „als zentrale Ermöglichkeitsbedingung der sexuellen Ausbeutung innerhalb der Gruppen“ versteht. Die „Kinder Gottes“, Oskar Muggli, Bhagwan, die Armée de Marie und viele andere lassen grüßen.

Aber den RG-MC-Fans dürfte der Begriff „weltanschaulich eingebettete organisierte sexualisierte Gewalt“ viel zu unspektakulär und weitgefasst sein. Und die Skeptiker werden sich fragen, warum Tatbegehungsstrategien in Sekten und Kulten mit einem sperrigen Wortungetüm belegt werden sollten. Welchen konkreten Benefit hat Koepps Vorschlag für die Fachdebatte, für die Rechtssprechung, für die Forschung?

Das bleibt offen.

Zum Weiterlesen:

Titelfoto: Unsplash/Zanyar Ibrahim

Kommentare

10 Kommentare zu „„Rituelle Gewalt“ heißt jetzt anders – aber was bringt das?“

  1. die Frage meine ich ernst:

    gibt es tatsächlich etwas das es wirklich rechtfertigt, diese Arbeit als „Studie“ zu bezeichnen.

    Mir scheint es eher, dass sie eine Meinung hat, die sie fantasievoll versucht real erscheinen zu lassen.

    Eigentlich nicht anders als bei anderen RG-MC-Gläubigen.

  2. @Dagny:

    Ist in der Tat wohl eher eine Selbstbezeichnung.

    https://www.hamburger-edition.de/buecher-e-books/artikel-detail/gewalt-erleiden/

  3. Diese Studie scheint ja auch handwerklich einiges an Verbesserungspotential zu bieten.

    Ansonsten musste ich über eine Aussage schmunzeln, die im Zusammenhang einer ihrer anderen Artikel gefallen ist.

    „Die Fälle verdeutlichen, dass Mythen- und Propagandadiskurse in Konfrontationssituationen aktualisiert und in Form von trainierten Interaktionsritualen zur Gewinnung von emotionaler Dominanz genutzt werden […]“

    Koepp T, Schattka C. Eine kuriose Debatte wiederholt sich. Plädoyer für eine kontextsensible Mikrosoziologie der Gewalt. Österreichische Zeitschrift für Soziologie. 2020;45(S1):23-42.

    https://pub.uni-bielefeld.de/record/2944423

    Vielen Dank für die Zusammenfassung!

  4. Carsten Ramsel

    Wie man selbst bei seriöser Forschung zu solchen Wortungetümern kommt, kann ich mir gut vorstellen.

    „Weltanschaulich eingebettete Formen von organisierter sexualisierter Gewalt“ grenzen sich erst einmal von sexualisierter Gewalt, z. B. im Sport ab. So dann möchte man vermutlich satanisch und rituell vermeiden und erweitert die Sicht, da satanische, rituelle Gewalt nur im christlichen und vielleicht noch islamischen Kontext vorkommen kann.

    Die Beispiele, die Bernd Harder nennt, haben allerdings nichts miteinander gemein, außer dass die Religionswissenschaft sie – Vorsicht Wortungetüm! – als Neue religiöse Bewegungen bezeichnet.

    Das Wortungetüm ermöglicht es aber auch organisierte, sexualisierte Gewalt in der Katholischen Kirche oder beim Humanistischen Verband Deutschlands zu benennen.

  5. @Carsten Ramsel:

    Schwierig.

    Ich würde sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche schlicht gesagt sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche nennen.

    Für „organisiert“ (im Sinne von Täterringen o.ä.) würde mir spontan kein Beispiel einfallen, bestenfalls „systemisch bedingt“ bzw. institutionelles Vertuschen.

  6. @Coly:

    Sorry, ich habe von Ihrem Kommentar kein Wort verstanden.

    Man kann von der deutschen Migrationspolitik ja halten, was man will, aber ich wüsste nicht, was das mit ritueller Gewalt zu tun haben soll.

    Bleiben Sie doch bitte beim Thema, ohne Whataboutism.

  7. Ja, ich weiss, ich spreche und schreibe mond’isch…

  8. @Coly:

    Ja gut, die Formulierung

    „Aus der Vogelperspektive einer himmlisch mütterlichen Raum-All-Erdengöttin betrachtet“

    hat mich auch etwas irritiert.

  9. Sollen wir nun über jeden einzelnen Teil, den Sie gesamthaft nicht veröffentlichen wollen, dennoch debattieren?

    Aus dem Zusammenhang gerissen…

    Lassen wir es einfach.

    Wir werden nicht mehr auf eine Wellenlänge kommen und ich glaube, Sie haben mir überdeutlich gezeigt, wie allen Mitleser:innen* auch, was Sie von mir halten.

    Offenbar weniger als von einer zB Liz Wieskerstrauch?

    Opfer schwerster Pädokriminalität ohne Ideologie hatten noch nie eine Lobby.

    Nun gut:

    Auf nimmer wieder lesen.

    Denn das tue ich mir nicht mehr an.

  10. @Coly:

    Lassen wir es einfach.

    Ihre Entscheidung.

    Ich habe hier in keiner Weise kundgetan, was ich von Ihnen „halte“, sondern darauf hingewiesen, dass Ihr Kommentar nicht verständlich war.

    Und zig Nachfragen von Mitleser:innen, was das genau zu bedeuten hat, bzw. eine Debatte über „jeden einzelnen Teil“ tue ich mir umgekehrt nicht an.

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